Stellungnahme - 2012/BV/4146-12 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2012/BV/4146-06 (ÄA)
Martin Lau, Vorsitzender des Ortsbeirates Dierkow-Neu
Haushaltsplanentwurf 2013 - Band IX
Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.01.2013
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Entscheidung
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24.01.2013
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21.02.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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24.01.2013
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26.02.2013
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02.04.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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30.01.2013
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06.03.2013
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10.04.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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19.02.2013
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19.03.2013
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23.04.2013
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Sachverhalt:
Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 liegt der Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4146-06 (ÄA) vor, welcher die ersatzlose Streichung der Konsolidierungs-maßnahme 2013/1.23 - Reduzierung der Aufwendungen in den Stadtteil- und Begegnungszentren - beinhaltet.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Mit der Kinder- und Jugendarbeit und der generationsübergreifenden Aufgabenwahrnehmung in den Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZs) werden entscheidende Wirkungen für die Einwohner der Stadt erzielt. Dies ist und bleibt auch ein stetiges Ziel in der strategischen Ausrichtung der Stadtverwaltung und soll fortgeführt werden.
Die Hansestadt Rostock muss in Ihrem Verwaltungshandeln aber auch berücksichtigen, dass ein freies Handeln und Entscheiden zu diesem Zeitpunkt nicht in allen Bereichen gegeben ist und durch die Beauflagung des Innenministeriums vom 27.07.2012 daher verbindlich gebunden ist, u.a. die Aufwendungen/Auszahlungen zu reduzieren.
Das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock sieht daher im Jahre 2014 vor, den Zuschuss zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Stadtteil- und Begegnungszentren in Höhe von einmalig 10 Prozent (260.000 EUR) zu reduzieren.
Diese Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 ist ein Teilbaustein zur Wiedererlangung der eigenständigen finanziellen Handlungsfähigkeit und unterliegt der Mitwirkungspflicht der Verwaltung, die Beauflagung des Ministeriums, den Haushalt unterjährig auszugleichen und die zusätzlich geforderte jährliche Haushaltsverbesserung in Höhe von 10 Mio. EUR zu gewährleisten.
Die Priorität besteht nun darin, die Jugendhilfeplanung in der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2014 neu zu definieren, Aufgabenschwerpunkte zu überarbeiten und mit den Trägern zu koordinieren.
Roland Methling