Stellungnahme - 2012/BV/4146-11 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 liegt der Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4146-05 (ÄA) vor, welcher die ersatzlose Streichung der Konsolidierungs-maßnahme 2013/1.17 – Reduzierung des Finanzbedarfes bei der Stadtbibliothek (Teilhaushalt 42) -  beinhaltet.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Hansestadt Rostock ist nach § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

Des Weiteren wurde die Hansestadt Rostock im Schreiben vom 27.07.2012 des Ministeriums für Inneres und Sport aufgefordert, den jahresbezogenen Finanzhaushalt auszugleichen und zu den bereits geforderten 10,0 Mio. EUR Haushaltsverbesserung zusätzlich einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR zu erzielen. Weiterhin wurde die Hansestadt Rostock aufgefordert, die freiwilligen Leistungen auf ein der finanziellen Leistungskraft angepasstes Niveau zu reduzieren. Diese Beauflagungen des Ministeriums lässt keinen Handlungsspielraum für die Verwaltung zu.

 

Aus diesem Grund steht die Hansestadt Rostock vor der schwierigen Aufgabe, ihre Erträge/Einzahlungen zu erhöhen bzw. ihre Aufwendungen/Auszahlungen zu senken, um die Auflagen des Ministeriums für Inneres und Sport umzusetzen und bis zum Jahr 2018 die vorhandenen Fehlbeträge weitestgehend auszugleichen.

 

 

 

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist ein strategisches Planungsdokument, welches mögliche Konsolidierungsmaßnahmen aufzeigt, um die Hansestadt Rostock bis zum Jahr 2018 zur eigenständigen finanziellen Handlungsfähigkeit zu führen. Das Konzept unterliegt einer jährlichen Aktualisierung in Abhängigkeit der finanziellen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock. In diesem Zusammenhang wurde das gesamte Leistungsportfolio der Hansestadt Rostock einer Prüfung unterzogen.

 

Hierzu gehört unter anderem die Maßnahme 2013/1.17 – Reduzierung des Finanzbedarfes für die Stadtbibliothek (Teilhaushalt 42), welche der Bürgerschaft mit Vorlage des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wurde.

 

Im Jahr 2013 beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit für den Teilhaushalt 42 2.700 TEUR. Die Verwaltung geht von einer möglichen Reduzierung des Finanzbedarfes in Höhe von 20 % aus.

Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme und zur Gewährleistung der Erreichung des Zielbetrages in Höhe von 550.000 EUR ab dem Jahr 2015, sind im Jahre 2013 die Vor- und Nachteile der Reduzierung auf zwei Standorte (Warnemünde und Stadtmitte) zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um einen ersten Vorschlag, welcher gemeinsam mit der Stadtbibliothek hinsichtlich der Umsetzung zu prüfen ist. An dieser Stelle wird nochmals deutlich gemacht, dass eine abschließende Entscheidung zur Schließung von Standorten nicht getroffen wurde.

Dies setzt eine Vielzahl von Untersuchungen, wie beispielsweise die Entwicklung der Nutzerzahlen, die Öffnungszeiten einschließlich der optimale Einsatz des Personals oder die  Nutzung bereits vorhandener Einrichtungen, wie zum Beispiel die Stadtteil- und Begegnungszentren an den einzelnen Standorte voraus. Bei den anstehenden Untersuchen steht jedoch immer im Vordergrund, dass die Verwaltung keine Qualitätsminderung gegenüber dem Bürger anstrebt, sondern eine Optimierung der Strukturen in den jeweiligen Bereichen als Ziel verfolgt.

 

 

Die Entwicklung der Leserzahlen seit dem Jahr 2008 macht deutlich, dass auch in diesem Bereich ein Strukturwandel vollzogen werden muss, um diesem Trend entgegen zu wirken.

 

 

Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird der Bürgerschaft ein entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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24.01.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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24.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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30.01.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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19.02.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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21.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.02.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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06.03.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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19.03.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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02.04.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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10.04.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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23.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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