Antrag - 2012/AN/3906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt,

 

1.      dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens einer Fraktion oder 3 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird,

 

2.      für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum  Ausschreibungstext.

 

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Begründung:

In der Vergangenheit war nicht immer für alle Beteiligten ersichtlich, auf welcher Grundlage die von den Fraktionen gewünschten Bewerber von der Verwaltung nicht eingeladen wurden. Häufig erfolgte z. B. eine Ablehnung mit der Begründung, dass nur eine Fraktion diese Anhörung wünschte. Es ist nicht klar, wie viele Fraktionen eine Einladung wünschen müssen, damit ein Bewerber angehört wird, Auch wurde nicht ersichtlich, warum überhaupt mehrere Fraktionen eine Einladung wünschen müssen, damit eine Einladung für einen Bewerber erfolgt. Diese Unklarheit soll mit dem Antrag beendet werden.

Der zweite Punkt bezieht sich auf die teilweise sehr kurzen Fristen, die den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern für Einsichten etc. im Rahmen des Bewerberverfahren gewährt werden. Auch hier erfolgt eine Klarstellung.

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens einer Fraktion oder 3 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird,

 

2. für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum Ausschreibungstext.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3906:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens zwei Fraktionen oder 6 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird,

 

2. für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum Ausschreibungstext.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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