Beschlussvorlage - 2012/BV/3866

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 auf eine Verpflichtungsermächtigung  im TH 66 wird für folgende Konten erteilt:

Produkt: 54300 Landstraßen

Konto: 78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer: 6654300201201220 Grundinstandsetzung BW 105, Tessiner Straße in Höhe von 550.000 EUR

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Produkt 54101, Konto 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer:6654101201202301 Mühlenstraße Warnemünde in Höhe von

550.000 EUR

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 54 KV M-V


Sachverhalt:

 

1.              Berechnung

 

 

Auszahlung

VE in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE

 

   600.000

         0

 

 

 

 

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

   550.000

     0

 

 

 

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

26.209,04

          0

 

 

 

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

23.790,96

          0

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsermächtigung VE

 

 

     550.000

 

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung

 

unabweisbar: In Auswertung der Ergebnisse der Hauptprüfung wurde eine grundhafte Instandsetzung der Brücke dringend empfohlen. Es ist  erforderlich, den Betonüberbau, die Widerlager, die Stützen (wegen starker Rissbildung) instand zu setzen, sowie Hohlstellen und Betonabplatzungen zu beseitigen,

Der Berührungsschutz muss erneuert werden, er ist schadhaft und entspricht nicht den Vorschriften.

 

unvorhersehbar:

Die Planungsvorbereitungen für die Sanierung des Bauwerkes 105 sind noch nicht abgeschlossen, so dass diese Sanierungsmaßnahme erst Anfang 2013 zur Ausführung kommen wird. Um einen rechtzeitigen Baubeginn zu erreichen, ist die Ausschreibung noch im Haushaltsjahr 2012 mit Hilfe einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

Durch die Verschiebung der Kassenwirksamkeit in das nächste Haushaltsjahr konnten finanzielle Mittel in Höhe von 550.000 EUR mittels überplanmäßiger Bewilligung der Mehrkosten für die Sanierung des Volkstheaters als Deckung zur Verfügung gestellt werden.(Beschluss Nr.: 2012/DV/3469 vom 09.05.2012)

 

2.              Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201202301

Mühlenstraße Warnemünde

 

 

 

 

VE in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE

 

 

850.000

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

 

         0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

850.000

als Deckungsquelle für die VE eingesetzt

 

 

550.000

 

 

Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung:

Durch die HRO wurde auf Grundlage des Planungsbeschlusses der Bürgerschaft Nr. 0115/09-BV die Planung zur grundhaften Sanierung der Mühlenstraße gestartet.

Derzeit liegt die Entwurfsplanung vor. Die Ausführungsplanung als Voraussetzung für die Ausschreibung dieses Vorhabens ist noch nicht in Auftrag gegeben. Auf Grund von geänderten Prioritäten seitens der Verwaltung und der Kommunalpolitik wird derzeit diese Maßnahme nicht  vorangebracht.

Auf Grund dessen wird die im Haushaltsplan 2012 eingestellte Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54300

Landstraßen

 

 

 

Produktkonto:

54300

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654300201201220

Grundinstandsetzung BW 105, Tessiner Straße

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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