Beschlussvorlage - 2012/BV/3006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 für Leistungen der Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst für den Monat Dezember 2011 in Höhe von 879.400 ?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.01.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Senator für Bau und Umwelt; Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.02.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstellen:
1. 01.67500000.67500000 Straßenreinigung Erstattung an
öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 500.000 EUR
2. 01.72000000.67600000 Abfallbeseitigung Erstattung an
private Unternehmen 379.400 EUR
erteilt.
Die Deckung erfolgt durch folgende Haushaltsstelle:
01.91100000.86000000 Zuführung zum Vermögenshaushalt 879.400 EUR.
Beschlussvorschriften: §§ 22 und 50 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Im Januar 2012 erfolgt die Rechnungslegung der im Dezember 2011 durchgeführten Leistungen der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Diese Leistungen sind dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnende Zahlungsverpflichtungen, aber in der kameralen Haushaltsplanung 2011 nicht enthalten.
Die besonderen Vorgaben für die letzte kamerale Rechnung, die sich aus dem Übergang zur kommunalen Doppik ergeben, sind in der Anlage 6 der VV zur GemhVO-Doppik und GemKVO-Doppik dargestellt. Es wird klargestellt, dass die Übergangsregelungen unabhängig von den Planansätzen im kameralen Haushaltsplan vollständig zu berücksichtigen sind. D.h. , dass die sachlich dem Jahr 2011 zuzuordnenden Zahlungsverpflichtungen auch noch nach Abschluss des Jahres ggf. so die Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2011 nicht ausreichen, auch im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben abzuwickeln sind.
1. Antrag auf Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt
1.1.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.67500000.67500000 | 2011 | 500.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Straßenreinigung Erstattung an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
1.2.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.72000000.67600000 | 2011 | 379.400,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Abfallbeseitigung Erstattung private Unternehmen |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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| in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 6.666.900,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 379.400,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe | = | 7.046.300,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die besonderen Vorgaben für die letzte kamerale Rechnung sehen vor, dass alle dem Haushaltsjahr 2011 sachlich zuzuordnende Zahlungsverpflichtungen auch noch nach Abschluss des Jahres ggf. auch im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben abzuwickeln sind.
unvorhersehbar:
In der kameralen Haushaltsplanung 2011 wurden für 12 Abrechnungsmonate die entsprechenden Leistungen geplant.
1. 2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.91100000.86000000 | Zuführung zum Vermögenshaushalt |
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| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 10.628.300,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 9.068.183,71 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 1.560.116,29
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als Deckungsquelle eingesetzt |
| 879.400,00 |
Begründung der Minderausgaben
Im Rahmen der Immobilienübertragung an den KOE für die Schul- und Sportstätten wurden 3,75 Mio. EUR für die Tilgung der übergebenen Kredite geplant. Die tatsächliche Tilgung betrug 2,2 Mio. EUR, da im Haushaltsvollzug der KOE das Darlehen in Höhe von 1,55 Mio. EUR direkt beim Kreditinstitut aufgenommen und bei dem Altgläubiger getilgt hat. Um diesen Betrag reduzieren sich die Tilgungsleistungen der Hansestadt Rostock |
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