Änderungsantrag - 2011/BV/2704-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Terminverlängerung zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 2011/AN/2355 ? Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren (Handyparken) in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.10.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.11.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert. Die letzten zwei Worte (Juli 2013) werden gestrichen und ersetzt durch 01.06.2012.
Es wird angefügt:
Die Bearbeitung des Bürgerschaftsbeschlusses 2011/AN/2355 vom 05.10.2011 wird im Wortlaut (Konzeption zur Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren) ausgeführt.
Es findet keine externe Vergabe der Konzepterarbeitung statt.
Das Konzept zum Handy-Parken wird nicht bereits in der Erarbeitung mit weiteren, nicht im Beschlusslaut enthaltenen, Themen verknüpft bzw. dadurch verzögert.
Sachverhalt:
Der Beschluss der Bürgerschaft besagt eindeutig eine Konzepterarbeitung zur Einführung, in der eine wirtschaftliche Analyse enthalten sein sollte - nicht: muss. Ziel war nie eine technische Analyse oder eigene Erarbeitung von Machbarkeitsstudien o.ä. Diese Daten liegen bereits vor oder werden von allen Anbietern derartiger Systeme auf dem Markt gegeben.
Im Beschluss war des Weiteren mit keinem Wort ein Gesamtparkraum-bewirtschaftungskonzept benannt und es war ebenso keine externe Vergabe der einfachen Konzepterstellung vorgesehen. Es ist insbesondere unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen nicht verständlich, warum die Verwaltung weitere Gelder hierfür ausreichen sollte. Die Verwaltung wurde bereits im Vorfeld zu entsprechender Gesprächen mit Experten eingeladen und konnte sich über neuen Entwicklungen informieren, um ihren veralteten Kenntnisstand zu aktualisieren.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Terminverlängerung anderthalb Jahre über den eigentlichen Termin hinaus zielt und gleichzeitig auf Kosten von 20.000 durch externe Beratung für eine Konzeption abstellt.
Die Verwaltung ist angehalten, sich an den Beschluss der Bürgerschaft zu halten, statt horrende Kosten zu erzeugen und die Beschlussdurchführung auf Jahre zu verzögern.