Stellungnahme - 2011/AM/2345-01 (SN)

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1. Kann dem gegenwärtigen Planungsstand entnommen werden, welche konkreten Flächen im Bereich der „Erweiterung Ost“ das LSG Peezer Bach betreffen und welche die dortigen Kompensationsmaßnahmen für Pier III? Falls nein – wann wird die Planung so weit sein?

 

Gegenwärtig liegt kein Planungsstand vor, der eine Entscheidung zwischen den Varianten des „Abschlussberichtes Standortvergleich SUR/ FFH-Voruntersuchung - Regionales Flächenkonzept für die hafenaffine Entwicklung im Wirtschaftsraum Rostock“ trifft.

 

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm in seiner, von der Verbandsversammlung am 25.11.2010 beschlossenen Fassung, weist auf Grundlage des „Abschlussberichtes Standortvergleich SUR/ FFH-Voruntersuchung - Regionales Flächenkonzept für die hafenaffine Entwicklung im Wirtschaftsraum Rostock“ Vorbehaltsflächen aus, die nicht endabgewogene Grundsätze der Raumordnung darstellen. Damit sind die in Anspruch zu nehmende Flächen und die daraus resultierenden Auswirkungen noch nicht abschließend bestimmt.

Daher ist über vorgenanntes Gutachten sowie über die Darstellungen und Erläuterungen des zur Genehmigung eingereichten Regionalen Raumentwicklungsprogramms hinaus keine Angabe möglich, welche konkreten Flächen des LSG „Peezer Bach“ bzw. der dortigen Kompensationsmaßnahmen betroffen sein werden.

 

 

2. Wie viel Fläche des Peezer Baches mit umgebenden Feuchtwiesen und Überflutungsmoorflächen wird direkt überplant?

 

vgl. 1.

 

3. Wie schätzt die zuständige Naturschutzbehörde die Auswirkungen der geplanten Hafenerweiterung auf die Kompensationsmaßnahme am Peezer Bach ein? Und mit welchen Daten wird diese Einschätzung begründet?

 

Es kann aufgrund des nicht feststehenden Umfanges in Anspruch zu nehmender Flächen und weiterer Randbedingungen, wie Anforderungen an das Wasserregime angrenzender Industrieflächen etc. nicht eingeschätzt werden, ob die bereits realisierten Kompensationsmaßnahmen für PIER III ihre Funktionsfähigkeit und die prognostizierte Entwicklung wie ursprünglich geplant, erreichen werden.

 

 

4. Wie soll ein notwendiges Monitoring aussehen, welches die Auswirkungen der Hafenerweiterung in Bezug auf den Peezer Bach analysieren würde?

 

Aussagen zu einem Monitoring, welches die  Auswirkungen der Hafenerweiterung analysiert, sind im Rahmen konkreter Vorhabensgenehmigungen gutachterlich zu erarbeiten und festzusetzen. Insbesondere ist hier auf die FFH-Verträglichkeitsprüfungen verwiesen. Für die Kompensationsmaßnahme am Peezer Bach für PIER III ist in der Genehmigung ein Monitoring (u. a. Vegetation und Wasserstände) in einem Zeitraum bis 9 Jahre nach Maßnahmenumsetzung festgesetzt worden.

 

 

5. Welchen funktionalen Ausgleich würde es für die oben genannten Eingriffe geben?

 

Es ist aufgrund des zu erwartenden Flächenverlustes, verbunden mit der Einbettung des Peezer Baches in ein Industriegebiet, davon auszugehen, dass ein funktionaler Ausgleich nicht möglich sein wird. Vom Gesetzgeber ist in diesem Fall vorgesehen, dass Ersatzmaßnahmen im betroffenen Landschaftsraum („Ostseeküstenland“) oder Ersatzgeldzahlung erfolgen.

 

 

6. Welchen erneuten Ausgleich würde es für die Verschlechterung der ökologischen Funktionsfähigkeit der bereits umgesetzten Kompensationsmaßnahme („A2“), die für die Erweiterung von Pier III stattgefunden hat, geben?

 

vgl. 5.

Konkrete Planungen für die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe können erst im Rahmen konkreter Vorhabensgenehmigungsverfahren erfolgen.

 

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