Stellungnahme - 2011/AN/2289-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Ich werte den Antrag als reichlich verspätete Einsicht für die Aussichtslosigkeit der anhängig gemachten Klage. Bedauerlicherweise kommt dies in der Begründung des Antrages nicht zum Ausdruck. Das Gegenteil wird versucht; die drohende Niederlage als politischen Erfolg darzustellen.

Ich persönlich halte eine juristische Klarstellung des Streitgegenstandes nach wie vor für geboten. Wegen der anhaltenden haushaltärischen Brisanz und des zwingend notwendigen Abbaus des Altfehlbetrages ist eine rechtliche Klarstellung zwingend erforderlich. Dies würde von der Bürgerschaft bei Beschluss des Antrages vereitelt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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