Antrag - 2010/AN/1808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung möge prüfen,

 

a) welche Voraussetzungen derzeit gegeben sind und

b) welche Voraussetzungen noch geschaffen werden müssen,

 

um das Konzept „Nette Toilette“ auch in der Hansestadt Rostock umzusetzen. In jedem Fall sollte in die Überlegungen das Argument der Kostenersparnis (siehe auch die Begründung des vorliegenden Antrags) mit einfließen.

 

Über ihre Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock oder ein von ihm beauftragter Vertreter während der März-Sitzung 2011 der Bürgerschaft Bericht

 

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Sachverhalt:

Prinzipiell handelt es sich beim Konzept der „Netten Toilette“ um von Händlern und Gastronomen zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toiletten. Dafür erhalten die Geschäftsleute von der örtlichen Stadtverwaltung eine Aufwandsentschädigung.

Mit Stand Januar 2010 wurde das Konzept „Nette Toilette“ in über 90 deutschen Städten praktiziert. Rostock lebt nicht zuletzt von einem touristenfreundlichen Klima. Dazu gehört für einen Besucher der Hansestadt auch die Möglichkeit, einem menschlichen Grundbedürfnis in einer angenehmen Atmosphäre und vor allem ohne lange Suche nachgehen zu können. Die „Nette Toilette“ sollte als Modellprojekt zunächst vor allem Gaststätten, Hotels, Pensionen und Geschäfte der Innenstadt umfassen, wo sich der Großteil der

Touristenströme bewegt.

 

Zusammenfassend kann auch hinsichtlich der Argumente, die für die Einführung des Konzepts „Nette Toilette“ auch in der Hansestadt Rostock sprechen, gesagt werden:

 

1. Die Geschäftsleute profitieren ggf. von mehr Laufkundschaft („Mund-zu-Mund-Propaganda);

2. es wird ein Beitrag zur Erhöhung der Touristenfreundlichkeit geleistet;

3. es entsteht eine Kostenersparnis für die Kommune, da die von ihr gezahlte Entschädigung sich nach allen bisher gemachten Erfahrungen beträchtlich unter dem mit der Bewirtschaftung eigener Toilettenanlagen verbundenen Aufwand bewegt

 

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt