Beschlussvorlage - 2010/BV/1471
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 für das Fördergebiet Rostock-Seebad Warnemünde in Höhe von 75.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.09.2010
|
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M/V
Sachverhalt:
Begründung:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
2010 |
75.000,00 |
|
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Fördergebiet
“Rostock-Seebad Warnemünde“ |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und
Haushaltsrest für o.a. Haushaltsjahr 0,00
bisherige genehmigte
Ansatzüberschreitungen
+ 75.000,00
neu beantragte
Haushaltsüberschreitung insgesamt
+ 75.000,00
Summe der
voraussichtlichen Gesamtausgabe
= 150.000,00
Begründung der vorgesehenen Mehrausgaben:
unabweisbar:
In der vorgesehenen Entscheidung zur
Haushaltssatzung 2010 wird gemäß § 38 Abs.1VwVfG M-V zugesichert, den
festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 49 Abs.1KV M-V vollständig zu genehmigen.
Im Rahmen dieser Zusicherung werden Baubeginne für neue Maßnahmen während der
Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zugelassen.
Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im
Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es
wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch
eingeschränkt gewährleistet ist. Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der
verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist der ungenügende
bauliche Zustand der Anastasiastraße zu verbessern. Um den Baubeginn 2011 zu
sichern, ist es unumgänglich, unverzüglich den Planungsauftrag zur Vergabe der
städtischen grundhaften Ausbaumaßnahme zu erteilen und somit den Projektvorlauf
zu sichern.
unvorhersehbar:
Mit dem Ministerium für Arbeit,
Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) wurden seit 2008 Möglichkeiten des
Einsatzes von Städtebaufördermitteln, insbesondere für die Erneuerung von
Straßen in Warnemünde, u.a. auch die Festlegung eines Sanierungsgebietes,
erörtert.
Erst im Ergebnis einer
Ortsbesichtigung mit dem MVBL in Begleitung des Senators für Bau und Umwelt und
Vertretern der zuständigen Ämter am 09.04.2010 wurden Städtebau-fördermittel in
Aussicht gestellt.
Die Stadt hat daraufhin Ende Mai
2010 einen entsprechenden Förderungsantrag in Höhe von 3 Mio EUR gestellt. Mit
Schreiben des MVBL vom 22.07.2010 wurden der Stadt 1,5 Mio EUR für das
Programmjahr 2010 in Aussicht gestellt. Davon werden 5% im Jahr 2010
kassenwirksam, so dass mit der Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen noch in diesem
Jahr begonnen werden muss.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung
war nicht vorhersehbar, dass Fördermittel noch für das Jahr 2010 bereitgestellt
werden könnten. Allein aus dem Haushalt der Stadt war die Finanzierung nicht
darstellbar.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.8800.93200001 |
Erwerb
von Grundstücken |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
4.975.390,34 |
bisher
bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0 |
bereits
angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle |
./. |
413.362,23 |
noch
zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
4.562.028,11 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
75.000,00 |
Begründung der Minderausgaben
Zur
Umsetzung der Baumaßnahme “4-streifiger Ausbau der Hinrichsdorfer
Straße“ wurden im Haushaltsplan 2010 Mittel für den Grundstücksankauf
sowie für die Entschädigung für das Doppelwohnhaus, welches sich auf der Fläche
befindet, eingestellt.
Im
Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern hat sich gezeigt, dass
die angesetzten Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Damit
ist es möglich die benötigten Mittel in Höhe von 75.000,00 EUR bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle: 02.6300.94600138 in Höhe von 75.000,00 EUR
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle: 02.8800.93200001 in Höhe von 75.000,00 EUR
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Um
die Bauausführung in 2011 sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die
Entwurfs- und Ausführungsplanung unverzüglich zu beauftragen.
Dies
setzt die schnellstmögliche Schaffung des Haushaltsrechtes bzw. die
haushalterische Sicherung der Planungsmittel voraus.
Roland Methling