Beschlussvorlage - 2010/BV/1249
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Bewilligung für die finanzielle Abwicklung des EU-Interreg IVA Projektes "Windenergy in the Baltic Sea Region 2" - WEBSR2 in Höhe von 92.225,00 EUR für den Hauptausschuss gemäß § 38 (4 ) KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.06.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.07.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.07.2010
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Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom
24.06.2010 zur Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
2010 in Höhe von 92.225,00 EUR in der Haushaltsstelle 01.6100.61000023 -
Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte.
Die
Deckung in Höhe von 92.225,00 EUR erfolgt durch die Haushaltsstelle
01.6100.17000027 - Zuweisungen vom Bund für EU-Projekt WEBSR2.
Beschlussvorschriften:
§ 38 (4) KV M-V
§ 6 (3) Hauptsatzung
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der
Entscheidung des Interreg IVA - South Baltic Programme-Steering Communittes
wurde mit Bewilligungsbescheid vom 29.01.2010 das von der Hansestadt Rostock in
2009 beauftragte Projekt WEBSR2 - Windenergy in the BSR - the extension als
EU-Projekt beschlossen und durch den Oberbürgermeister im März 2010 anerkannt.
Die Hansestadt Rostock fungiert
als Lead-Partner für das Projekt mit einer Laufzeit bis 2013. Das Budget
beträgt 108.500,00 € und wird mit 85 % = 92.225,00 € von der EU
gefördert. Eine Co-Finanzierung von 15 % = 16.275,00 € wird von der
Hansestadt Rostock durch Personalkosten geleistet.
Mit Bewilligungsbescheid hat
jeder Projektpartner Rechte und Pflichten zur Umsetzung geplanter
Projektaktivitäten.
Mit dem Projektmanagement wurde
die Rotorwerk GmbH Rostock vertraglich gebunden.
Der erste Finanzberichtszeitraum des Projektes ist der 30.06.2010. Erfolgt bis dahin keine Abrechnung erlischt für die Hansestadt Rostock ein Rückerstattungsrechtsanspruch.
Für die Begleichung der bisher entstandenen und weiteren
Kosten sowie die bis 30.06.2010 eingehenden Einnahmen durch Partnerumlagen ist
die außerplanmäßige Bewilligung von 92.225,00 € zwingend notwendig. Da auf Grund erheblichen verwaltungs- und
finanztechnischen Klärungsbedarfes eine fristgerechte Bearbeitung und Vorlage
für den Hauptausschuss nicht möglich war, hat der Oberbürgermeister die
Eilentscheidung getroffen.