Informationsvorlage - 2010/IV/1191
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zum Stand der Erarbeitung der Eckwerte des Haushaltsplanentwurfes 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.06.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.06.2010
|
Beschlussvorschriften:
Hauptsatzung § 6 Absatz 6, § 48 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2010/AN/1027 (Sitzung der Bürgerschaft vom 05.05.2010)
Sachverhalt:
Mit
Beschluss Nr. 2010/AN/1027 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine
Informationsvorlage zu den Eckwerten des Haushaltsplanentwurfes für das
jeweilige Haushaltsjahr dem Hauptausschuss zu seiner Juni-Sitzung im dem
Haushaltsjahr vorangehenden Jahr vorzulegen und den Entwurf der
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das jeweilige Haushaltsjahr mit
Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft im November des dem
Haushaltsjahr vorangehenden Jahres einzureichen.
Der
Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf der jährlichen Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan und allen vorgeschriebenen Anlagen so in die Beratungsfolge
der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Bürgerschaft zu bringen, dass die beschlossene
Haushaltssatzung gemäß § 48 (2) KV M-V vor Beginn des jeweiligen
Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.
Der Oberbürgermeister hat in der
Dienstberatung am 07.06.2010 mit der Senatorin und den Senatoren die
Eckwertevorlage einschließlich Terminplan beraten. Mit der Geschäftsanweisung
zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2011 werden die Eckwerte der Verwaltung
zur haushaltsstellenscharfen Untersetzung vorgegeben.
Dem Terminplan (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass der Prozess der Erarbeitung der Eckwerte in den Monaten April und Mai erfolgte.
Dem Hauptausschuss wird am
25.06.2010 eine Vorlage über die Eckkennziffern zum Haushaltsplanentwurf 2011
zur Beratung am 20.07.2010 übergeben. Zum gleichen Zeitpunkt erhalten die
Ortsbeiräte die entsprechenden Unterlagen. Diesen wird der Senator für
Finanzen, Verwaltung und Ordnung in der 26. Kalenderwoche die Eckwerte zum
Haushaltsplanentwurf 2011 in einer Beratung vorstellen.
Der beiliegende Terminplan
berücksichtigt, dass nach § 48 KV M-V vor Beginn des Haushaltsjahres 2011 die
Haushaltssatzung von der Bürgerschaft beschlossen wird und der
Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Grundlage für die Erarbeitung des
Entwurfes des Haushaltsplanes bildete der Finanzplan für den Zeitraum 2009
– 2013 (siehe Vorbericht Haushaltsplan
2010 Band I, Seite 151). Im Haushaltsjahr 2011 wurde für den
Verwaltungshaushalt danach ein struktureller Fehlbetrag aus den laufenden
Einnahmen und Ausgaben von 17,1 Mio. EUR ermittelt. In den Gesamtausgaben ist
der Altfehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 96,5 Mio. EUR
veranschlagt.
Neben der Finanzplanung 2009
– 2013 bilden das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung 2009 sowie die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Monaten Januar – Mai 2010
die Grundlage der Eckwerteermittlung für den Planentwurf 2011 und
Folgende.
Aus dem Finanzplan 2009 –
2013 wird ersichtlich, dass die angespannte Haushaltssituation der Hansestadt
Rostock weiter bestehen bleibt. Somit sind eine weiterhin verstärkte
Haushaltskonsolidierung und eine äußerste Ausgabedisziplin gefordert. Das heißt
u. a., dass die Ausgabenansätze grundsätzlich auf die Ergebnisse der
Jahresrechnung 2009 bzw. auf eine bereits im Finanzplan 2011 reduzierte
Haushaltsermächtigung zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist durch eine
ernsthafte Aufgabenkritik und durch nachhaltige Eingriffe in das bestehende
Leistungsangebot auf eine Reduzierung des Zuschusses bzw. Verbesserung des
Überschusses hinzuwirken. Auch bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben der
Selbstverwaltung und der Auftragsangelegenheiten wird es zwingend notwendig
sein, sich auf die Bereitstellung der notwendigen Grundausstattung zu
konzentrieren. Die nachgewiesene
angespannte Haushaltslage der Hansestadt Rostock lässt keine Spielräume für
neue oder zusätzliche freiwillige Aufgaben zu.
Jede Einnahmeerhöhungsmöglichkeit
ist auf den Prüfstand zu stellen, um so weiterhin einen strukturellen
Fehlbedarf bereits im Planungsprozess konsequent auszuschließen. Vielmehr ist
es erklärtes Ziel auch weiterhin Überschüsse zum Abbau des Altfehlbedarfes zu
erwirtschaften.
In Vorbereitung auf die
Haushaltsplanung 2011 wurden die Einnahmen und Ausgaben für die Eckwerte zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2011 wie folgt ermittelt:
- in Mio. EUR -
|
Ergebnis
Jahres-rechnung 2009 |
Haushaltsplan
2010 |
Finanz-plan
2011 |
Eckwert
2011 |
Differenz
2010-2011 Eckwert |
Differenz Finanz-plan
2011- Eckwerte |
Einnahmen |
461,2 |
466,0 |
450,0 |
454,2 |
-11,8 |
+4,2 |
Ausgaben
ohne Altfehlbeträge |
453,6 |
463,5 |
467,1 |
454,2 |
-9,3 |
-12,9 |
unbereinigter
struktureller Fehlbetrag/-bedarf |
- |
- |
17,1 |
- |
- |
-17,1 |
Überschuss
strukturell |
7,6 |
2,5 |
- |
- |
-2,5 |
- |
Altfehlbetrag/-bedarf |
104,1 |
106,4 |
96,5 |
96,5 |
-9,9 |
- |
Fehlbetrag/-bedarf
insgesamt |
96,5 |
103,9 |
113,6 |
96,5 |
-7,4 |
-17,1 |
Ausgaben
insgesamt |
557,7 |
569,9 |
563,6 |
550,7 |
-19,2 |
-12,9 |
Zur
Erlangung eines strukturellen Haushaltsausgleiches wurden folgende
Haushaltsverbesserungsmöglichkeiten in die Eckwerte aufgenommen:
|
Erhöhung
der Gewerbesteuer nach Ertrag (Entwicklungsstand) |
2,3
Mio. EUR |
|
Erhöhung
des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte von 450 v. H. auf
500 v. H. |
2,5
Mio. EUR |
|
Zuführung
vom Vermögenshaushalt aus Veräußerungserlösen |
1,0
Mio. EUR |
|
Erhöhung
der Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen |
1,7
Mio. EUR |
|
Einnahmeerhöhung
HASIKO – Gewinnabführung |
0,5
Mio. EUR |
|
Ausgabenreduzierung
in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2018 von
mindestens |
3,5
Mio. EUR |
Mit der
außerordentlichen Kündigung des Entsorgungsvertrages zwischen der Hansestadt
Rostock und der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock sowie dem
Abschluss der Vergleichsvereinbarung ist eine Zahlung in Höhe von 11,3 Mio. EUR
in dem Planentwurf zu veranschlagen.
Für den
Fall, dass die EVG im Rahmen der Neuausschreibung den Zuschlag erhält,
reduziert sich die Schadensersatzzahlung auf einen Betrag von 6,8 Mio. EUR. In
den Eckwerten zum Haushaltsplanentwurf ist diese Schadensersatzzahlung nicht
enthalten.
Eine
Deckungsquelle ist der Bürgerschaft bereits im Prozess der Erarbeitung des
Planentwurfes 2011 vorzuschlagen, um die Diskussion zu einer
höchstwahrscheinlich unpopulären Maßnahme nicht bis zur Haushaltsberatung im
November 2010 zu vertagen.
Mit dem Finanzplan 2009 –
2013 wurde für den Vermögenshaushalt im Jahre 2011 ein Haushaltsvolumen von
62,9 Mio. EUR unterstellt. Für die Finanzierung der im Finanzplan enthaltenen
Maßnahme ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,7 Mio. EUR erforderlich.
Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes werden unter vorgenannten Bedingungen wie folgt eingeschätzt:
Übersicht zu den Gesamteinnahmen
-
in EUR -
Bezeichnung |
Planentwurf
2011 |
Plan 2010 |
Zuführung
vom Verwaltungshaushalt |
8.381.700 |
7.745.800 |
Zuweisungen
des Bundes, Landes, EU |
30.367.200 |
44.860.500 |
Beiträge
und Entgelte |
527.500 |
720.100 |
Rückfluss
von Darlehen, Erstattungen |
32.700 |
33.100 |
Einnahmen
aus Veräußerungen |
4.000.000 |
7.369.700 |
Kapitalentnahme |
|
5.000.000 |
Entnahmen
aus Rücklagen |
504.100 |
605.400 |
Zwischensumme |
43.813.200 |
66.334.600 |
Einnahmen
aus Kreditaufnahme |
2.700.100 |
6.203.400 |
Einnahmen
aus Umschuldung und Derivaten |
16.350.000 |
6.350.000 |
Summe |
62.863.300 |
78.888.000 |
Die
Ausgaben des Vermögenshaushaltes entwickeln sich unter den vorgenannten
Bedingungen wie folgt:
- in
EUR -
Bezeichnung |
Planentwurf 2011 |
Plan 2010 |
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen |
17.469.600 |
24.498.700 |
Vermögenserwerb |
2.183.500 |
6.187.900 |
Baumaßnahmen |
16.734.600 |
26.926.000 |
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen Zwischensumme |
36.387.700 |
57.612.600 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft
(darunter: Umschuldung/Derivate) |
26.475.600 (16.350.000) |
21.275.400 (6.350.000) |
Summe |
62.863.300 |
78.888.000 |
Die Orientierungsdaten des Landes
M-V zur Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes 2011 im Land
Mecklenburg-Vorpommern (Aufstellungserlass) werden frühestens im Oktober 2010
vorliegen, so dass erst nach Vorlage des Planentwurfes 2011 in der Bürgerschaft
Planungssicherheit besteht, insbesondere über die Höhe der Zuweisungen aus dem
Finanzausgleichsgesetz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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