Anfrage der Fraktion - 2010/AF/1133
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Bürgerbegehren Verlagerung Traditionsschiff in den Stadthafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2010
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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UFR („Unabhängige Bürger FÜR
Rostock“), eine Wählergruppe in der Rechtsform eines Vereines, hat
ein Bürgerbegehren initiiert, das die Verholung des Traditionsschiffes in den
Stadthafen zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen:
Die Begründung des Bürgerbegehrens lautet:
„Begründung des Bürgerbegehrens
Warum ist das IGA-Gelände in Schmarl ein schlechter Standort für das Traditionsschiff?
· Die unzumutbare Entfernung dieses wirklich sehenswerten Schiffes mit seinen Exponaten zum Stadtzentrum.
· Reisebusse und Fahrgastschiffe meiden die Anfahrt.
· Die doppelte Eintrittsgebühr Das umzäunte Museumsgelände.
Warum muss das „Tradi“ in den Stadthafen?
· Mindestens 50.000 Besucher mehr pro Jahr wodurch mindestens 200.000 € Einsparungen jährlich für die Stadtkasse (bis 2018 mind. 1,6 Mio.) realisiert werden können.
· Synergieeffekte für Hotel und Gewerbe im Stadthafen.
· Positive Effekte auf den Landesstourismus, nicht einmal Hamburg hat ein derartiges maritimes Goldstück.“
1. Inwiefern erfüllt das Bürgerbegehren formal die Anforderungen an die kommunalrechtlich vorgeschriebene Begründung, insbesondere die Kostenfrage und die Kostendeckungsfrage?
Zu den finanziellen Auswirkungen einer Verholung des Traditionsschiffes in den Stadthafen heißt es im Flyer des Bürgerbegehrens (nicht Bestandteil der Begründung):
„Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Verholung liegen bei etwa
150.000,- Euro und werden teilweise (20.000,- Euro) durch Spenden aufgebracht.
Realistische Prognosen zufolge werden durch den Betrieb des Schiffes im
Stadthafen etwa 200.000,- Euro pro Jahr mehr eingenommen, insbesondere durch
Eintrittsgelder. Die Besucherströme im Stadthafen sind weitgrößer als in
Schmarl. Diese zusätzlichen Einnahmen fließen unmittelbar oder mittelbar an die
Hansestadt Rostock. Die Verholungskosten amortisieren sich somit bereits nach
ein bis zwei Jahren Betrieb des Schiffes im Stadthafen Rostock. Die
Liegeplatzgebühren müssen nicht berücksichtigt werden, da sie der Stadt
zufließen.“
2.
Inwiefern
erfüllt das Bürgerbegehren inhaltlich die Anforderungen an die
Kostendeckungsfrage, unter Berücksichtigung der Verholungskosten für das Traditionsschiff,
dessen Neuanbindung, sowie der Kosten für die nachfolgend erforderliche
Verlagerung aller weiteren Außenmuseumsstücke vom IGA-Gelände?
3. Inwiefern entspricht die Sammlung von Einzelunterschriften der kommunalrechtlichen Vorschrift einer Listensammlung?
4. Wurde der Abstimmungszettel, wie es das Merkblatt für Bürgerbegehren empfiehlt, vorab mit der Stadtverwaltung abgestimmt? Wenn ja mit wem?
Das dem Bürgerbegehren beigefügte Bild stellt eine komplette Neuordnung der Museumslandschaft dar. Objekte, die sich derzeit in Schmarl befinden, wurden in den Stadthafen verlagert, der freie Zugang zur Haedgehalbinsel wurde aufgehoben:
5.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für dieses
Szenario?
6.
Soll der Museumshafen einschließlich seines
Gebäudes (Traditionszimmer) seinen bisherigen Standort verlassen? Wenn ja,
wohin?
7.
Welches Nachnutzungskonzept für das IGA-Gelände
bzw. die IGA GmbH vertritt der Oberbürgermeister nach Verlagerung des Museums in
den Stadthafen?
gez. Dr. Sybille Bachmann
Vorsitzende