Stellungnahme - 2009/AN/0538-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklung des Ostseebades Warnemünde als städtisches Sanierungsgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.09.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.10.2009
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Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 10.06.2009 mit Beschluss Nr. 2009/AN/0130 den OB beauftragt:
- zu
prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und
Verkehrsinfrastruktur in Warnemünde kurz- und mittelfristig notwendig und
geplant werden müssen,
- die
Möglichkeiten zur Einwerbung von dafür notwendigen Fördermitteln (EU, Bund
und Land) aufzuzeigen.
Die Ergebnisse werden der Informationsvorlage 0557/IV/2009 zu entnehmen sein. Darin wird der aktuelle Sachstand dargestellt und zur Frage der Festlegung als Sanierungsgebiet und dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln Stellung genommen.
Der Beschlussvorschlag enthält den Auftrag, zu prüfen, ob im Ostseebad Warnemünde ein städtisches Sanierungsgebiet entwickelt werden kann. Sollte der Beschluss gefasst werden, wird sich die Verwaltung auf die Beantwortung der Frage konzentrieren, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme unter Anwendung der §§ 136 ff. BauGB erfolgen kann. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel mit rechtlichen Beschränkungen und finanziellen Belastungen der Eigentümer unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts verbunden.
Das Land vertritt die Auffassung, dass allein aus Gründen einer erneuerungsbedürftigen Infrastruktur die Festlegung eines Sanierungsgebietes nicht erforderlich ist. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
Ein solcher Beschluss kann ungeachtet dessen gefasst werden. Die Prüfung wird durch die Verwaltung durchgeführt. Eine Beauftragung der RGS scheidet aus, da der Prüfauftrag nach den Städtebauförderungsrichtlinien nicht förderfähig ist und für eine Beauftragung der RGS keine finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt vorhanden sind.
Holger Matthäus