Stellungnahme - 2009/AN/0111-1 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Hansestadt Rostock am Wettbewerb "Grüne Hauptstadt Europas"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Beschlussvorschriften:
keine
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Es wird empfohlen, dass sich die
Hansestadt Rostock nicht am o.g. Wettbewerb beteiligt.
Zwar verfügt die Hansestadt
Rostock grundsätzlich über relativ günstige Ausgangsbedingungen im Hinblick auf
die erforderlichen Unterlagen sowie Auswahlkriterien und kann in der
Vergangenheit auch auf zahlreiche gute Ergebnisse im Umwelt- und
Naturschutzbereich verweisen.
Demgegenüber wird mit dem
jährlichen Umsetzungsbericht der von der Bürgerschaft 2005 beschlossenen
Umweltqualitätsziele der Hansestadt Rostock Handlungsbedarf v.a. im Hinblick
auf Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung deutlich gemacht.
Aber auch bei den lokalen
Aktivitäten zum Klimawandel steht die Hansestadt Rostock mit der erst vor
kurzem erfolgten Einrichtung der Klimaschutzleitstelle noch am Anfang. Die
Aktivitäten zum Umweltmanagementsystem sind bisher nur auf das Amt für
Umweltschutz beschränkt.
Hinzu kommt, dass aus unseren
Erfahrungen aus vergleichbaren Wettbeweben, wie z.B. „Naturschutzkommune
2007“, „European Energy Award 2004-2006“,
„Zukunftsfähige Kommune 2001-2004“ eingeschätzt werden kann, dass
der Vorbereitungs- und Mitwirkungsaufwand an derartigen Wettbewerben sehr
erheblich und nicht zu unterschätzen ist.
Aufgrund der angespannten
personellen Situation ist durch die Verwaltung keine Mitwirkung an dieser
nichtpflichtigen Aufgabe möglich. Die Kapazitäten sind für Pflichtaufgaben
gebunden, die derzeit anstehen, z.B. Gewerbe- und Industrieentwicklungen
(Nordex, Hafenerweiterung) und eine Vielzahl von begonnenen Planverfahren für
Mischgebiets- und Wohnungsbaustandortentwicklungen, für die die Belange von
Umwelt und Naturschutz umfassend bearbeitet werden müssen.
Wenn erste Ergebnisse aus den
Aktions- und Maßnahmeplanungen im Zusammenhang mit Luft, Lärm sowie globalem
Klimaschutz vorliegen, werden diese für eine künftige Wettbewerbsbeteiligung
dokumentiert.
Holger Matthäus