Stellungnahme - 2021/AN/2823-04 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachnutzung des Gebäudekomplexes Best-Western-Hanse-Hotel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.03.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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30.03.2022
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11.05.2022
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22.06.2022
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24.08.2022
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07.12.2022
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15.11.2023
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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24.03.2022
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05.05.2022
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16.06.2022
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18.08.2022
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22.09.2022
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20.10.2022
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01.12.2022
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12.01.2023
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23.02.2023
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23.03.2023
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Sachverhalt:
Im Rahmen der mündlichen Vorstellung der Informationsvorlage Nr. 2021/IV/2879 in der Hauptausschusssitzung am 11.01.2022 hat der KOE darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Vermarktung der Liegenschaft des ehemaligen Best Western Hanse Hotels in Warnemünde mehrere Varianten geprüft worden sind.
In der Sitzung des Betriebsausschusses für den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ am 09.02.2022 wurden den Mitgliedern die geprüften Varianten vorgestellt und im Nachgang zur Verfügung gestellt.
In dieser Betriebsausschusssitzung hat die Verwaltung die Fraktionen darum gebeten, gerne auch fraktionsübergreifend auf Grundlage der vorgestellten Varianten Vorschläge zur Perspektive der Liegenschaft einzureichen.
Die Verwaltung steht dem Vorschlag des Ortsbeirates offen gegenüber.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass dauerhaftes Wohnen, wozu auch „Altersgerechtes und Betreuten Wohnen“ gehört, planungsrechtlich nicht zulässig ist. Hierfür muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ geändert bzw. für den Standort der Parkstraße 51 - 53 ein gesonderter Bebauungsplan aufgestellt werden.