Beschlussvorlage - 2019/BV/0067
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im TH 45 für die Maßnahme 4525300201800119 Sanierung Schiff "Undine" in Höhe von 55.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.07.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.08.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. (4) Nr. 2, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Teilhaushalt 45
-in EUR-
Nr. gemäß § 4 (12) i.V. m § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt- ermächtigung | Verfügbar | Zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.436.176 | 3.321.942 | 55.000 |
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31-38) | 3.436.176 | 3.321.942 |
|
- Mehrauszahlungen
Produkt: 52300 Bezeichnung: Denkmalpflege
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 45 523 00 201 800 119 | Sanierung Schiff „Undine“ |
Investitionsposition | 6 | Planungskosten |
Finanzauszahlungskonto | 78550000 | Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler |
- in EUR -
Ansatz |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
Über-/außerpl. Auszahlungen | +/- | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
Noch verfügbar | = | 0 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 55.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen
Die Projekte „Undine“ und „Matrosendenkmal“ bildeten einen Schwerpunkt in der Arbeitsgruppe „Maritime Meile“ und sollten für die Umsetzung weiter präzisiert werden.
Für das Projekt „Undine“ waren für den Haushalt 2018/19 600.000,- EUR veranschlagt worden, die wegen der seitens der Bürgerschaft kritisch betrachteten Eigentümersituation (Verein „Maritimes Erbe“ e. V.) zunächst gesperrt wurden.
Für die Umsetzung des Gesamtprojektes sind durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel in Aussicht gestellt worden.
unabweisbar
Der original erhaltene Schiffsrumpf der „MS Undine“ ist ein wichtiges maritimes Denkmal und steht auf der Denkmalliste der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Engagierte Vereine haben in der Vergangenheit versucht, den Schiffsrumpf zu erhalten, der Aufwand überstieg jedoch deren finanzielle Möglichkeiten. Um das Denkmal zu retten, hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Dezember 2018 den Schiffsrumpf zum Schrottwert in ihr Eigentum übernommen. Grundlage hierfür ist das Denkmalschutzgesetz
M-V (DSchG). Nach § 16 „haben die unteren Denkmalschutzbehörden (die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die untere Denkmalschutzbehörde) diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um Denkmale zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden“. Nur durch die Übernahme des Schiffes wurde dessen Erhalt gewährleistet.
Als Eigentümerin ist die Stadt nun nach § 6 Abs. 1 DSchG verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und denkmalgerecht instand zu setzen. In Abs. 4 heißt es: „Werden Denkmale nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, ist durch die Eigentümer eine Nutzung abzusichern, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet.“ Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung hat die untere Denkmalschutzbehörde Rostock ein Konzept entwickelt, die Erhalt und Nutzung auf Dauer gewährleistet durch Anlandnahme und Ausbau des Rumpfes für Ausstellungen und Veranstaltungen (siehe Anlage).
Um abschätzen zu können, ob die Realisierung dieses Konzeptes technisch möglich ist und welche Kosten es verursacht, sind Planungsleistungen in den Bereichen Schiffbautechnik, Architektur und Gestaltung sowie Tragwerksplanung erforderlich. Es wurden deshalb Angebote für tragwerksplanerische Leistungen für den Schiffsrumpf und für die Gründung am Aufstellort, die architektonische Gestaltung und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und einer Kostenschätzung für den schiffbautechnischen Teil eingeholt.
Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung.
unvorhersehbar
Die ersten Untersuchungen nach der Übernahme haben ergeben, dass der Rumpf starke Schäden aufweist, die ständig fortschreiten und somit den Erhalt des Denkmals gefährden. Daher ist eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme nicht möglich. Zu beachten ist, dass in diesem Jahr die vorbereitenden Planungen durchgeführt werden müssen, um das Schiff im nächsten Jahr zu sanieren und an Land zu stellen.
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 55.000 EUR
Produkt: 28100 Bezeichung: Kultur
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 41 28100 201400 116 | Grundsanierung Matrosendenkmal |
Investitionsposition | 2 | Grundsanierung |
Finanzauszahlungskonto | 09650000 | Anlagen im Bau – Kunstgegenstände und Denkmäler |
- in EUR -
Ansatz |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 573.896,81 |
Über-/ außerpl. Auszahlungen | +/- | 11.725,00 |
AO | - |
|
Aufträge | - | 0 |
Bereitgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
Noch verfügbar | = | 547.171,81 |
Als Deckungsmittel einsetzen |
| 55.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Aufgrund der Einholung von Gutachten zur Standsicherheit des Denkmals als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Bauzeitenplan nicht so einzuhalten wie ursprünglich vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Baugenehmigung in den nächsten Wochen erteilt wird. Anschließend erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen. Gegebenenfalls ist die Maßnahme im Haushalt 2020/2021 neu zu veranschlagen.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
162,9 kB
|
15.08.2019 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss mit Änderung:
Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.
Die Planungskosten sollen für die Varianten
a) bloßer Erhalt des Denkmals
b) Erhalt und Nutzung des Denkmals
genutzt werden.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 4 |
|
|
|
Dagegen: | 3 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt |
|
15.08.2019 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 4 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
20.08.2019 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe
von 55.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung
Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von
55.000 EUR.
Beschluss Nr. 2019/BV/0067:
Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe
von 55.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung
Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von
55.000 EUR.
Die Planungskosten sollen für die Varianten
a) bloßer Erhalt des Denkmals
b) Erhalt und Nutzung des Denkmals
genutzt werden.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 5 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
|