Nachtrag Beschlussvorlage - 2019/BV/4527-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am Bau des Archäologischen Landesmuseums im Christinenhafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.06.2019
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.04.2019
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.04.2019
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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08.05.2019
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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen am 15.05.2019
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der HRO am Bau des Archäologischen Landesmuseums im Christinenhafen auszuhandeln mit folgenden Eckpunkten:
1.kommunale Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 30 Mio. EUR, soweit die Gesamtkosten (Baukosten zzgl. Ausstellungskosten) mindestens 70 Mio. EUR betragen
2.Einbeziehung der Stadt in die Planungs- und Umsetzungsphase
3.Mitnutzung der Tagungs- und Ausstellungsbereiche
4.Finanzierungsbeteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Errichtung des Theaterneubaus.
Der Abschluss der Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt am Museum setzt voraus, dass kurzfristig die Konkretisierung des Theaterpaktes für die Volkstheater Rostock GmbH endverhandelt sowie die dazu zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu schließende Vereinbarung unterzeichnet vorliegt.
Sachverhalt:
Der zu fassende Beschluss soll einen Grundsatzbeschluss darstellen, der den Oberbürgermeister ermächtigt, entsprechend der genannten Eckpunkte Verhandlungen zur Beteiligung der HRO am Bau des Archäologischen Landesmuseums im Christinenhafen mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern zu führen. Die detaillierten Ausführungen z. B. zur Nutzung der Räumlichkeiten gegen Entgelte oder unentgeltlich, werden Inhalt der Einigungsgespräche werden. Soweit die Vereinbarung beiderseitig vorabgestimmt ist, wird diese der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kostenschätzung der Staatshochbauverwaltung weist derzeit Baukosten von 60 Mio. EUR aus. Die Kosten für die Dauerausstellung belaufen sich auf rund 10 Mio. EUR. Damit ergeben sich Gesamtkosten (Baukosten zzgl. Ausstellung) von 70 Mio. EUR. Unter diesen Voraussetzungen beteiligt sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, entsprechend des Entscheidungsvorschlages, mit 30 Mio. EUR an den Baukosten.