Beschlussvorlage - 2019/BV/4514
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201900520 - Holzbrücke Riekdahl, BW 64 in Höhe von 85.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.03.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
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|
|
02.04.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
09.04.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Holzbrücke Riekdahl, BW 64 in Höhe von 85.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900520 - Holzbrücke Riekdahl, BW 64 in Höhe von 85.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201400816 – Stützwand Goetheplatz Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 85.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr. 2, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen: |
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 280.000,00 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
|
| 280.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 85.000,00 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201900520 | Holzbrücke Riekdahl, BW 64 |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Die Holzbrücke Riekdahl ermöglicht Pächtern von städtischen Flächen die Erreichbarkeit ihrer Pachtflächen. Die Brücke befindet sich im Zuge eines öffentlichen Verkehrsweges in Bewirtschaftung des Amtes für Verkehrsanlagen und muss zur Erhaltung der Verbindungsfunktion dieses Verkehrsweges ersetzt werden.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die Holzbrücke Riekdahl besteht aus einer Holztragkonstruktion sowie Holzgeländern. Sie wurde im Jahr 2016 mit einer Zustandsnote 3,0 geprüft. Zur HH- Anmeldung 2018-2019 in 02/2017 wurde davon ausgegangen, dass ein Austausch einzelner Holzelemente im Rahmen einer Reparatur / Instandsetzung möglich ist. Infolge des sich sehr schnell verschlechternden Zustandes muss jetzt jedoch ein Abriss mit einem Ersatzneubau zur Ausführung kommen. Diese Maßnahme ist somit investiv einzuordnen und fällt nicht mehr unter den laufenden Aufwand. Diese Umstände waren zur HH- Plan- Anmeldung in 02/2017 für den HH-Plan 2018-2019 noch nicht bekannt.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 85.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201400816 | Stützwand Goetheplatz |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Es war ursprünglich zum Zeitpunkt der HH- Planung 2018-2019 in 02/2017 vorgesehen, die Baumaßnahme Stützwand St 12 parallel mit der Maßnahme der DB AG zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz durchzuführen. Die Maßnahme der DB AG verschiebt sich jedoch um einige Jahre. Die Maßnahmen an der Stützwand St 12 können jedoch erst parallel bzw. nach dem Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz erfolgen. Somit verschiebt sich auch der Bau der Stützwand Goetheplatz, so dass aus den zur Verfügung stehenden Mittel 85 TEUR bereitgestellt werden können.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 280.000,00 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
|
| 280.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 85.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201900520 | Holzbrücke Rieckdahl, BW 64 |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
☐ überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 2.306.514 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 33.203.173 | 21.921.191 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -30.536.173 | -19.569.660 |
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Roland Methling