Beschlussvorlage - 2019/BV/4354
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Toitenwinkel für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.02.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.02.2019
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.02.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.02.2019
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Gestoppt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 8, § 45, § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2017/BV/3338, Nr. 2018/BV/3452 vom 11.04.2018
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellte für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einen Doppelhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen Fördergebiet Toitenwinkel.
Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ist der § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in Verbindung mit der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, weil die bisher nicht veranschlagten Auszahlungen für die investive Maßnahme „Bürgerpark – Toitenwinkel“ in 2019 eingeordnet werden sollen. Bisher war dieses Vorhaben im Städtebaulichen Sondervermögen Fördergebiet Rostock – Toitenwinkel “Soziale Integration im Quartier“ geplant. Mit Zuwendungsbescheid des LFI M-V vom 26.09.2018 wurden jedoch Mittel aus einer anderen Förderung, dem Programm Zukunft Stadtgrün – Stadtgrün/2018 für diese Maßnahme bewilligt. Sie ist haushaltsrechtlich dem Fördergebiet Toitenwinkel zuzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzliches:
In dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel sind für das Haushaltsjahr 2019 die finanziellen Änderungen enthalten.
Die Finanzierung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel erfolgt über Städtebauförderungsmitteln von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den Städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.
Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel sind:
- im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie
- im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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