Antrag - 2018/AN/3841
Grunddaten
- Betreff:
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Vorsitzende der Fraktionen von CDU, DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, FÜR ROSTOCK
Rückübertragung aller Sportanlagen und Sporthallen der WIRO GmbH in das Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Vorberatung
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11.07.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.08.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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22.08.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rückübertragung aller Sportanlagen und Sporthallen der WIRO GmbH in das Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt zu prüfen und mit der WIRO GmbH entsprechend zu verhandeln.
Die dringend benötigten Mittel für Investitionen, Sanierungen, Instandsetzungen und den laufenden Betrieb (inkl. Personal) sind bei der Gewinnabführung der WIRO GmbH an die Stadt zu berücksichtigen.
Das entsprechende Umsetzungs- und Gesamtkonzept ist der Bürgerschaft bis Februar 2019 vorzulegen. Dabei sind Vor- und Nachteile gegenüberzustellen.
Sachverhalt:
Der Gesellschaftervertrag der WIRO GmbH definiert als kommunales Wohnungsunter-nehmen vornehmlich die Aufgabe der Wohnraumversorgung. Das Betreiben von Sport-stätten und Sportanlagen ist kein ausgewiesener Geschäftsgegenstand. Aufgrund rechtlicher und fiskalischer Hindernisse erweisen sich nach Auskunft der Geschäfts-führung Investitionen und die Betreibung von Sportstätten durch die WIRO GmbH als problematisch. Dennoch darf die WIRO GmbH nicht aus der Verantwortung für die soziale Infrastruktur entlassen werden.
Zugleich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, in der Gesellschafterversammlung eine Gewinnabführung zugunsten der notwendigen Investitions-, Sanierungs-, Instand-haltungs und Betreibungskosten zu berücksichtigen.
Das bisher komplizierte Geflecht aus WIRO GmbH, Sportvereinen, Stadtsportbund und Hansestadt Rostock wird zugunsten des Rostocker Sports aufgelöst. Eine Vergleichbarkeit in der Kostenstruktur wird zudem genauso erreicht wie eine Gleichbehandlung aller Rostocker Sportvereine (ausgenommen bei Nutzung der OSPA-Arena und der StadtHalle Rostock), die zukünftig neben ihrem Vertreter – dem Stadtsportbund – nur die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Ansprechpartner bei der Nutzung von Sportstätten haben. Die Gewinnabführungen der WIRO GmbH an die Hansestadt Rostock müssen die entstehenden Kosten berücksichtigen. Damit werden weitere Belastungen für den kommunalen Haushalt sowie vor allem für die Rostocker Sportvereine vermieden.
Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, eine Rückübertragung aller Sportanlagen und Sporthallen mit der WIRO GmbH zu prüfen und zu verhandeln.