Beschlussvorlage - 2018/BV/3739
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Kommunale Sicherheit für die Hanse- und Universitätsstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Brandschutz- und Rettungsamt; Stadtamt; Hauptamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
07.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
Vorberatung
|
|
|
13.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
27.06.2018
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der Erarbeitung eines Masterplans Kommunale Sicherheit unter Einhaltung der in der Anlage beschriebenen Eckpunkte zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung, unter Einbezug der Fachämter, der Einsatz- und Rettungsdienste, der Polizei, der Energieversorger, der Wissenschaft sowie unter Berücksichtigung einer angemessenen Bürgerbeteiligung.
Beschlussvorschriften:§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:-
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock in ihrer Position als Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum der Region ist beliebter Veranstaltungsort von politischen und touristischen Großereignissen und ist mit Blick auf die weltpolitische Lage aufgefordert, mögliche Gefahren und Risiken bei der Weiterentwicklung von Sicherheitskonzepten zu berücksichtigen bzw. geeignete Veranstaltungsräume bereitzustellen. Dies betrifft sowohl den innenstadtnahen öffentlichen Raum als auch die Quartiere.
Hierbei beeinflusst neben der Betrachtung der technischen und ordnungsrechtlichen Bedingungen auch der Aspekt des individuellen Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
Der Anspruch an die Sicherheit im Lebensumfeld als Standortfaktor für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist komplex und vielschichtig.
Der Masterplan Kommunale Sicherheit stellt eine differenzierte Sicherheitsanalyse auf lokaler Ebene dar und ist Basis für angemessene Präventionsstrategien und –konzepte zur Anpassung der technischen und ordnungsrechtlichen Bedingungen insbesondere bei Großveranstaltungen oder besonderen Gefahrenlagen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes.
Der Masterplan soll neben der Institutionalisierungsbereitschaft der Beteiligten, der Problemanalyse und Ursachenorientierung, die differenzierte und kompetenzorientierte Aufgabenwahrnehmung anregen.
Es sind Fragen zu erörtern, wie: Wie ist die Hanse- und Universitätsstadt auf aktuelle Gefahrenlagen vorbereitet? Wo gibt es Handlungsbedarfe, die zur Anpassung an zeitgemäße Erfordernisse notwendig sind? Welchen Einfluss hat eine Kommune in sicherheitsrelevanten Fragen? Inwieweit ist das subjektive Sicherheitsempfinden im Verhältnis zur objektiven Sicherheitslage für Handlungsbedarfe relevant?
Die Betrachtung sollte stadtteil- bzw. sozialraumbezogen erfolgen, um besondere Entwicklungsbedarfe für Quartiere ermitteln zu können, die eine Konzentration sozialer Probleme und ethnischer Gruppen aufweisen.
Der Masterplan kommunale Sicherheit soll Handlungsempfehlungen für eine sichere Stadtgesellschaft entwickeln, um das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Dabei wird die Sicherheit und Sauberkeit im Wohnumfeld des Einzelnen als Faktoren für eine hohe Lebens- und Standortqualität bewertet.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird davon ausgegangen, dass mit Kosten in Höhe von 20.000 Euro für eine externe Begleitung während des Beteiligungsprozesses zu planen ist. Die Mittel werden im Zuge der laufenden Haushaltsführung bereitgestellt. Diese finanziellen Mittel werden innerhalb des Produktkontos 11111.56251000 / 76251000 Verwaltungsleitung - Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige abgedeckt.
Weiterhin ist eine Vollzeitäquivalente mit Befristung auf den Projektzeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Die befristete Finanzierung der VZÄ im Projektzeitraum ist innerhalb der Deckungskreise Personal (5802,7802) zu gewährleisten.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Keiner
in Vertretung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
14,2 kB
|