Beschlussvorlage - 2017/BV/2700
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Gewerbepark Brinckmansdorf? - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.05.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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06.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.07.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag:
1. Der Auslegungsbeschluss 2010/BV/1481 wird aufgehoben.
Für eine Teilfläche des Bebauungsplans soll die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ erneut aufgestellt
werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark
Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes wird die Teilfläche SO 1 der Sondergebietsfläche in ihrer Nutzungsart geändert. Die ausgewiesene Nutzung entspricht nicht mehr den Planungszielen der Hansestadt Rostock und widerspricht auch den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt.
Mit der Änderung wird dem gewerblichen Ansiedlungsbedarf entsprochen.
Es wird eine gewerbliche Baufläche festgesetzt.
Mit den vorgenommenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Deshalb kann das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB angewendet werden. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung für ein Vorhaben ist nicht begründet. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
Mit der Änderung wird der besseren Verwertbarkeit der ausgewiesenen Bauflächen Rechnung getragen und dem Ansiedlungsersuchen eines Großmarktes, der seine Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet hat, entsprochen.
Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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812,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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407,5 kB
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