Beschlussvorlage - 2017/BV/2754
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, Ergebnisverwendung und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.06.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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21.06.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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05.07.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 148.635.096,01 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.555.314,80 EUR werden festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von 5.555.314,80 EUR wird wie folgt verwendet:
- 3.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,
- 2.055.314,80 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
4. Dem Direktorium wird Entlastung erteilt..
Beschlussvorschriften: § 5 Abs.1 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 05.04.2017.
Das Klinikum hat in 2016 einen Jahresüberschuss von TEUR 5.555 (Vorjahr: TEUR 2.662) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen liegt bei ca. 120 Mio. EUR.
Insgesamt stellt sich die Ertragslage des Eigenbetriebes weiterhin positiv dar: Der für 2016 geplante Jahresüberschuss von TEUR 2.500 wurde um TEUR 3.055 überschritten. Auch in diesem Jahr ist im stationären Leistungsgeschehen eine Steigerung der Bewertungsrelationen zu verzeichnen, die neben dem gestiegenen Landesbasisfallwert zu Umsatzzuwächsen geführt hat. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind gegenüber dem Vorjahr somit um TEUR 6.059 gestiegen. Ebenso ist eine Steigerung der Personalkosten, tarifbedingt sowie in Folge höherer Beschäftigtenzahlen im Zusammenhang mit dem gestiegenen Leistungsgeschehen, zu verzeichnen. Der Jahresabschluss ist zudem in 2016 wesentlich geprägt durch einen positiven Saldo der Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 1.339) sowie ein positives Finanzergebnis (TEUR 391). Dieser Effekt ist nicht betriebsgewöhnlich und betraf Steuern und Zinsen für Vorjahre.
In 2016 ist der Bau des Parkhauses auf dem Klinikgelände beendet worden. Die mit Einzelfördermitteln des Landes nach LKHG M-V geförderten Maßnahmen „Errichtung eines EU-rechtskonformen Hubschrauberlandesplatzes“ sowie „Modernisierung der Zytostatika- und der Sterilherstellung in der Krankenhausapotheke“ wurden fortgeführt und sind nunmehr in 2017 zum Abschluss gekommen.
Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert dar. Die liquiden Mittel sind um TEUR 3.660 gestiegen und betragen zum 31.12. TEUR 5.581. Davon entsprechen TEUR 319 noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Dennoch ist die Liquiditätslage weiterhin als verbesserungswürdig zu betrachten, ebenso sind Anschaffungen zu finanzieren:
Die Zuführung zur Gewinnrücklage soll der Absicherung notwendiger Investitionen, insbesondere in die medizinische Ausstattung, sowie zur Absicherung von Eigenanteilen für künftige Baumaßnahmen dienen. Derzeit wird ein entsprechend geänderter Wirtschaftsplan 2017 durch den Eigenbetrieb aufgestellt. Für Ersatzbeschaffungen steht dem Klinikum jährlich ein Festbetrag an Pauschalfördermitteln zur Verfügung.
Dieser ist nicht ausreichend, um den medizinischen Standard und die Leistungsfähigkeit des Klinikums in medizinisch und wirtschaftlich notwendiger Weise aufrecht zu erhalten.
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes weist einen geplanten Jahresüberschuss für das Jahr 2016 in Höhe von TEUR 2.500 und dessen Mittelweitergabe in voller Höhe an die Hansestadt Rostock aus und entspricht damit dem HASIKO 2015-2030.
Das Direktorium schlägt nach Abstimmung mit dem Träger folgende Ergebnisverwendung vor:
- 3.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,
- 2.055.314,80 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
In diesem Zusammenhang weist das Direktorium auf die angespannte Liquiditätssituation des Eigenbetriebes und die Notwendigkeit der Investitionsfinanzierung hin.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 45
Produkt: 25101 Bezeichnung: 67600000
Eigenbetrieb Klinikum Südstadt
Haushalts- jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 25101.67600000 Einzahlungen aus Sondervermögen, Zweckverbänden und Anstalten öffentlichen Rechts |
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| 3.500.000,00 EUR |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030 |
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Maß.-Nr. | Maßnahme | 2016 | 2017 | |||
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| TEUR | TEUR | |||
2015/2.05 Ergebnishaushalt |
| 2.500 |
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2015/2.05 Finanzhaushalt | Abführung des Eigenbetriebes (TH 12) |
| 2.500 | |||
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Damit ist die Maßnahme 2015/2.05 aus dem HASIKO 2015-2030 (2015/BV/1066) umgesetzt. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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