Beschlussvorlage - 2017/BV/2685
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. und IN VIA Rostock e. V. - Stadtteil- und Begegnungszentren Toitenwinkel und Lütten Klein im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 bis 2020 als Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.04.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.05.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, dass die Mehrgenerationen-häuser für die Projekte Stadtteil- und Begegnungszentren in Lütten Klein und Toitenwinkel – Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 bis 2020 - gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung sind.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 2016/BV/2146 und
2016/BV/2147 v. 01.11.2016
Sachverhalt:
Die Träger der freien Jugendhilfe IN VIA Rostock e. V. und DRK Kreisverband Rostock e. V. erbringen Angebote auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Die freien Träger erhielten bereits aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus II für die Jahre 2008 bis 2016 Fördermittel. Ab dem 01.01.2017 startete das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 bis 2020. Grundlage hierfür bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser und der Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.
Die Mehrgenerationenhäuser haben sich nachhaltig in die lokale Infrastruktur integriert. Durch eine umfangreiche Angebotspalette von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten haben sich die Häuser zu wichtigen Treffpunkten für alle Altersgruppen vor Ort entwickelt, die den unterschiedlichsten Bedarfen in den Stadtteilen immer mehr gerecht werden.
Die aktuellen Bedarfe werden regelmäßig in den verschiedensten Arbeitskreisen (z. B. Gesundheitswesen) und bei den Netzwerktreffen innerhalb der Sozialräume (Stadtteiltisch, Ortsbeirat) ermittelt und aktualisiert. Ein weiterer Schwerpunkt bei der bedarfsorientierten Einbindung der Mehrgenerationenhäuser ist die Kooperation zu den Kindertagesstätten vor Ort, zu den Stadtteilschulen sowie zu allen sozialen Institutionen und Einrichtungen in den Sozialräumen. Durch eine flexible und sozialraumorientierte Arbeit der Mehrgene-rationenhäuser in den Stadtteilen wird der soziale Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen weiter gestärkt. Es erfolgt die Mitarbeit in der sozialraumorientierten Planungsgruppe im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanungsstruktur.
Durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird von der Kommune der Beschluss zur weiteren kommunalen Planung eingefordert.