Beschlussvorlage - 2016/BV/1892
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.06.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
12.07.2016
| |||
|
30.08.2016
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner“ in Reutershagen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.12.2016 in Höhe von 16.134,69 Euro, auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V (§ 11) aus unverbrauchten Mitteln.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Entsprechend der Beauftragung der Verwaltung durch den Unterausschuss Jugendhilfe-planung vom 10.05.2016 erfolgte die Erarbeitung des o. g. Vorschlages unter nachfolgend genannten Gesichtspunkten:
- Anwendung des Kriterienkatalogs aus 2011,
Zusammensetzung der Indikatoren des Katalogs: Schülerzahl, Anzahl DFK, Anzahl Migrationshintergrund und Übernahme Elternbeitrag Hort - jeweils schulbezogen -, Fälle HzE-sozialraumbezogen, Schulform, Kooperationsbeziehung zur Jugendhilfe, vorliegende Anträge, Votierung Ämter,
- Anwendung der Kriterien mit dem Fokus auf die Schulform: Grundschule,
- keine Teilung von Personalstellen,
- vorrangige Priorität an staatlichen Grundschulen und
- Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit.
Unter Anwendung des Kriterienkataloges der Verwaltung aus dem Jahr 2011 ist die Erarbeitung des nachfolgenden Vorschlags erfolgt (s. Anlage).
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf den beschlossenen Leitsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock.
Die Grundschule Nordwindkinner befindet sich im Sozialraum Reutershagen, in dem bereits langjährige und effektive Kooperationsstrukturen zwischen anderen Schulen und dem Rostocker Freizeitzentrum e. V. aufgebaut wurden.
Auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 10. März 2015 und den Runderlassen der Sozialabteilung Nr. 14/2012, Nr. 09/2013 und Nr. 09/2015 sind unverbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vollständig in das Jahr 2015 zu übertragen. Diese zusätzlichen Mittel können im Rahmen der Zweckbindung für Bildung und Teilhabe insbesondere für die Finanzierung von zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit und deren Verstetigung eingesetzt werden. Damit ist auch eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum gegeben. Aus diesen Mitteln soll eine 0,875 Feststelle an der Grundschule Nordwindkinner gemäß §§ 1, 11 und 13 SGB VIII finanziert werden und entsprechend den Empfehlungen zur Gleichbehandlung der ESF- und BuT-finanzierten Fachkräfte der Schulsozialarbeit, vergleichbar der ESF-Laufzeit, kontinuierlich fortgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 16.134,69 Euro |
Eigenmittel | Euro |
Drittmittel | Euro |
Zuschuss der HRO | 16.134,69 Euro |
davon Personalkosten | 16.134,69 Euro |
H/M/BK/SK | Euro |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem bean-tragten Zuschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512041
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2016 | 36301.55512041 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 16.134,69 |
|
|
2016 | 36301.75512041 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
|
| 16.134,69 |
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,8 kB
|
12.07.2016 - Jugendhilfeausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner“ in Reutershagen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 - 31.12.2016 in Höhe von 16.134,69 Euro, auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V (§ 11) aus unverbrauchten Mitteln.