Beschlussvorlage - 2016/BV/1650
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.GE.193
Gewerbegebiet "Verlängerung Brückenweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Ost; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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12.04.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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14.04.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.05.2016
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18.05.2016
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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet zwischen Bundesautobahn A19 und den Gleisanlagen zum Seehafen, in Verlängerung des Brückenweges begrenzt durch:
im Norden: BAB A19
im Osten: Brücke B105 (Kreuzungsbauwerk zu A19)
im Süden: Gleisanlagen DB ( Richtung Seehafen)
im Westen: Wenderadius Brückenweg, bebaute Fläche am Brückenweg
soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt zur Zeit im Außenbereich und gewerbliche Ansiedlungen sind daher nicht genehmigt. Das Gelände bedarf einer städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer geordneten gewerblichen Ansiedlung als Abschluss des vorhandenen Gewerbegebietes und der sinnvollen Abrundung des Standortes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Dierkow.
Die Fläche liegt derzeit brach und ist überwiegend im städtischen Eigentum. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dieser städtischen Fläche gewerbliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Ein gewerblicher Ansiedlungsbedarf ist vorhanden.
Das Gebiet wird durch die Verlängerung des Brückenweges verkehrstechnisch erschlossen werden. Damit ist die direkte Anbindung an die Autobahn und die unmittelbare Nähe zum Seehafen gewährleistet. Der Brückenweg kann eine Mehrbelastung an KFZ aufnehmen. Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen stellt somit eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Gewerbegebiet dar und soll dieses weiter aufwerten.
Die Entwicklung des Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage des Flächennutzungsplans. Dieser weist hier Gewerbefläche aus.
Die Größe des Gebietes beträgt ca. 23 ha.
Planungskosten entstehen der Stadt nicht (keine externe Vergabe der Planung). Erforderliche Lärm- und naturschutzrechtliche Gutachten, Vermessung, Grünordnungsplan und Waldumwandlung sind zu finanzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:
Produkt: Bezeichnung:
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 56255020/76255020 -Planungsleistungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen |
| 45.000 € |
| 45.000 € |
2017 | 56255020/76255020 -Planungsleistungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen |
| 35.000 € |
| 35.000 € |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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