Beschlussvorlage - 2015/BV/1082
Grunddaten
- Betreff:
-
Wagenplatz in der Hansestadt Rostock - Standortentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.08.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Brandschutz- und Rettungsamt; Amt für Schule und Sport; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt; Eigenbetrieb KOE; Ortsamt Mitte; Ortsamt Nordwest 2; Ortsamt West
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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03.09.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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16.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.09.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.10.2015
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.10.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.11.2015
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Beschlussvorschlag:
- Für das alternative Wohnprojekt Wie Was Wagen e.V. ist als dauerhafter Standort eine Teilfläche (ca. 5.200 m²) des Flurstückes 819/36 des Flurbezirkes V der Hansestadt Rostock im Bereich der Satower Straße 55 b und c vorzubereiten (Anlage 1).
2. Dafür sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die erforderlichen vertraglichen
Regelungen einschließlich der notwendigen infrastrukturellen Anforderungen in Abstimmung mit dem Wohnprojekt zu schaffen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 III Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2015/AN/0921 vom 03.06.2015
Sachverhalt:
Seit 2012 läuft die Suche nach einem Standort zur Ausweisung eines Wagenplatzes in der Hansestadt Rostock. Aus unterschiedlichsten Sichten wurden bisher in den Ortsbeiräten, den Ämtern und mit Vertretern der Wagenplatzgemeinschaft verschiedenste Standorte mit dem Ziel diskutiert, einen legalen Platz entwickeln zu können.
Als Resultat dieser Voruntersuchungen wurden als grundsätzlich geeignete Standorte hinsichtlich der erforderlichen Rahmenbedingungen eingestuft:
- der Standort „Satower Straße“
- der Standort „Alt Bartelsdorf“ und
- der Standort „Sportplatz Jägerbäk“.
Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss 2015/AN/0921 vom 03.06.2015 die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Standortentscheidung für einen Wagenplatz vorzulegen. Dazu ist eine vergleichende Prüfung von geeigneten Standorten für einen Wagenplatz in der Hansestadt Rostock inklusive des Standorts „Sportplatz Jägerbäk“ darzustellen.
Das Ergebnis der Prüfung der drei ausgewählten grundsätzlich geeigneten Standorte liegt als Anlage 2 vor. Durch eine umfassende Ermittlung aller Belange, eine breite Beteiligung unterschiedlichster Interessengruppen und eine vergleichende Bewertung wird der Bürgerschaft eine sachgerechte Entscheidung über den Standort ermöglicht.
Grundlagen der Bewertung waren die Stellungnahmen der Wagenplatzgemeinschaft, der entsprechenden Fachämter und Versorgungsunternehmen.
Da das Vorhaben eine besonders hohe Akzeptanz aller Beteiligten verlangt, erfolgte insbesondere eine frühzeitige Einbeziehung der Ortsbeiräte Evershagen, Gartenstadt/ Stadtweide und Brinckmansdorf sowie der Einwohnerinnen und Einwohner durch die Gelegenheit, in den öffentlichen Sitzungen ihre Belange in das Verfahren einbringen zu können.
In Auswertung aller Stellungnahmen wurde der Standort „Sportplatz an der Jägerbäk“ als bestmöglicher Standort ermittelt.
Auch der Standort in der „Satower Straße“ erfüllt mit geringen Einschränkungen hinsichtlich der Größe und Lage zu anderen Nutzungen die Anforderungen an einen künftigen dauerhaften Standort.
Am Standort „Alt Bartelsdorf“ sind aufgrund einer Reihe von erforderlichen Maßnahmen erhöhte Kosten und Einschränkungen bei der Umsetzung zu erwarten. Sehr negativ auf die Bewertung des Standortes wirkt sich hier die fehlende Akzeptanz der Bewohner im Umfeld für das Vorhaben aus.
Die Empfehlung, trotz dieses Ergebnisses den Standort „Satower Straße“ zur Errichtung eines Wagenplatzes weiter zu verfolgen, erfolgt aufgrund der Tatsache, dass die Fläche „Sportplatz Jägerbäk“ alternativlos für die Absicherung des Schulsportes benötigt wird und damit nicht für die Ansiedlung des Wagenplatz zur Verfügung steht (Anlage 3).
Finanzielle Auswirkungen:
Eine vergleichende Kostenschätzung ist in die Bewertung der Standorte eingeflossen, um die Entscheidung zum Standort zu ermöglichen.
Die konkreten möglichen Kosten werden dann standortkonkret nach der Entscheidung ermittelt.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
in Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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55,5 kB
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04.11.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für das alternative Wohnprojekt Wie Was Wagen e.V. ist als dauerhafter Standort eine Teilfläche (ca. 5.200 m²) des Flurstückes 819/36 des Flurbezirkes V der Hansestadt Rostock im Bereich der Satower Straße 55 b und c vorzubereiten (Anlage 1).
2. Dafür sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die erforderlichen
vertraglichen Regelungen einschließlich der notwendigen infrastrukturellen
Anforderungen in Abstimmung mit dem Wohnprojekt zu schaffen.
Beschluss Nr. 2015/BV/1082:
1. Für das alternative Wohnprojekt Wie Was Wagen e.V. ist als dauerhafter Standort eine Teilfläche (ca. 5.200 m²) des Flurstückes 819/36 des Flurbezirkes V der Hansestadt Rostock im Bereich der Satower Straße 55 b und c vorzubereiten (Anlage 1).
2. Dafür sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die erforderlichen
vertraglichen Regelungen einschließlich der notwendigen infrastrukturellen
Anforderungen in Abstimmung mit dem Wohnprojekt zu schaffen.
3. Die Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer und der Hansestadt Rostock
wird dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt.
Anlage:
Lageplan
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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