Beschlussvorlage - 2015/BV/1156
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.09.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.09.2015
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Beschlussvorschlag:
- Der Wahl des Herrn Peter Schiweck zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 zugestimmt.
- Der Ernennung des Herrn Peter Schiweck zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 18.07.2021, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekannt-machung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: 2009/BV/0504
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide am 18.07.2015 wurde Herr Peter Schiweck gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 3. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers wiedergewählt.
Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Peter Schiweck alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.
Herr Peter Schiweck gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.
Herr Peter Schiweck ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide tätig zu werden.
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.
Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.
Herr Peter Schiweck hat die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich absolviert.
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Herr Peter Schiweck hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Peter Schiweck vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Peter Schiweck zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 85,00 EUR gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 3 Abs. 1 Buchst. E) FFWEntschVO M-V vom 28. November 2013
Teilhaushalt: 37
Produkt: 12601 Bezeichnung: Brandschutz
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12601.50190000/ Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige |
| 255,00 |
| 255,00 |
2016 | 12601.50190000 |
| 1.020,00 |
| 1.020,00 |
2017 | 12601.50190000 |
| 1.020,00 |
| 1.020,00 |
2018 | 12601.50190000 |
| 1.020,00 |
| 1.020,00 |
2019 | 12601.50190000 |
| 1.020,00 |
| 1.020,00 |
2020 | 12601.50190000 |
| 1.020,00 |
| 1.020,00 |
2021 | 12601.50190000 |
| 595,00 |
| 595,00 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug