Informationsvorlage - 2014/IV/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/4194 vom 30.01.2013
Eingruppierung der Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock gemäß § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2014
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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13.11.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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19.11.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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20.11.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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03.12.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/4194 vom 30.01.2013
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 30.01.2013 ist die „interne Arbeitsgrundlage“ zu § 4 (4) der Straßenbaubeitragssatzung vom 05.10.1998 zu überarbeiten und eine Neugruppierung der Straßen und Plätze in Rostock auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen. Als Grundlage für das neue „Arbeitspapier“ dienen die bestehende Arbeitsgrundlage, das Straßennetzkonzept des „Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes der HRO“ (IGVK), das klassifizierte Straßennetz (Bundes-, Landes,- Kreisstraßen) sowie alle darüber hinaus gehenden baulichen und verkehrsorganisatorischen Veränderungen am Straßennetz seit 1998.
Zur Eingruppierung der Straßen:
Gemäß Straßenbaubeitragssatzung der HRO werden die Straßen in „Anliegerstraßen“, „Innerortsstraßen“ und „Hauptverkehrsstraßen“ eingeteilt. Diese sind in § 4 (4) wie folgt beschrieben:
1. Anliegerstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der
angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen
2. Innerortsstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
3. Hauptverkehrsstraßen
Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr
überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen
Grundlage für die Eingruppierung der Straßen in der bestehenden „internen Arbeitsgrundlage“ in diese 3 Kategorien waren die Struktur des klassifizierten Straßennetzes aus dem Jahr 1998 sowie das Netzkonzept des städtischen Straßennetzes aus dem IGVK. Alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, der sogenannte „innere Tangentenring“ sowie wichtige Ergänzungsstraßen mit regionaler Funktion wurden als „Hauptverkehrsstraßen“ eingeteilt. Als Innerortsstraßen wurden die Hauptsammelstraßen des IGVK ergänzt um wichtige Sammelstraßen mit teilweise überörtlicher Funktion festgelegt. Alle übrigen öffentlichen Straßen gehörten zur Kategorie „Anliegerstraßen“.
In dem nun überarbeiteten „Arbeitspapier“ wurden in erster Linie Anpassungen vorgenommen, welche sich durch Straßenneubaumaßnahmen und damit veränderte Verkehrsführungen ergeben haben. Hierzu gehören u.a. die Straßenzüge in Verbindung mit dem ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde, der Warnowtunnel und die mit der Warnowquerung verknüpften Straßenverbindungen Schmarler Damm - Messestraße - Marieneher Straße - Am Fischereihafen bis Werftdreieck, die Nobelstraße, die Lange Straße sowie die Veränderungen durch die Umgestaltung des Doberaner Platzes in der Doberaner Straße - Wismarschen Straße - Friedhofsweg.
Zur ursprünglichen Darstellung hinzugekommen sind die vorhandenen Fußgängerzonen.
Einige zusammenhängende Straßenabschnitte in Warnemünde, welche das Haupterschließungsnetz bilden, wurden in die Kategorie Innerortsstraßen aufgenommen, da auf Grund der besonderen örtlichen Lage und der verkehrsorganisatorischen Besonderheiten hinsichtlich der Verkehrsführung davon auszugehen ist, dass diesen Straßen in erheblichem Umfang Funktionen zukommen, die das Maß des Anliegerverkehrs deutlich übersteigen.
Das überarbeitete „Arbeitspapier“ bezieht sich auf die derzeitige Verkehrsbedeutung der Straßen im Straßennetz der HRO. Sie ist bei Bedarf an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Roland Methling
Anlagen:
- ”Arbeitspapier” zur Zuordnung der Verkehrsanlagen zu den Kategorien der Straßenbaubeitragssatzung der HRO vom 04.08.2014
- ”interne Arbeitsgrundlage” vom 05.10.1998
- Netzkonzept städtisches Straßennetz der HRO, Integriertes Gesamtverkehrskonzept
(IGKV 1998) - Straßeneinteilung der klassifizierten Straßen mit Ortsdurchfahrten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290,8 kB
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836,2 kB
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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