Beschlussvorlage - 2012/BV/4185
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.VS.181 "Vergnügungsstätten Stadtmitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.01.2013
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet Stadtmitte begrenzt:
nördlich entlang der Strandstraße am Stadthafen
östlich entlang der Grubenstraße einschließlich der östlichen Grundstücke der Straße
südlich entlang der historischen Stadtmauer, ausgenommen die Sondergebiete der Universität und des Kulturhistorischen Museums
westlich entlang der historischen Stadtmauer und ihres Verlaufes sowie entlang der östlichen Straßenseite Am Kanonsberg.
soll ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur planungsrechtlichen Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Vorlage 2012/BV/3106 vom 04.04.2012
Sachverhalt:
Als Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes diente die vorliegende Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten (ausgenommen Rotlicht-Milieu).
Im Ergebnis der Bestandsanalyse zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren. Sie befinden sich zumeist in den zentralen Versorgungsbereichen der Kerngebiete und in Gewerbegebieten. Eine Konzentration bzw. Häufung von Spielhallen ist derzeit in diesem B-Planbereich erkennbar:
Insbesondere dieser Bereich befindet sich in einer städtebaulich sehr wichtigen Lage. Der gesamte Innenstadtbereich sowie der Doberaner Platz sind durch Einheimische und Touristen hoch frequentierte Lagen, in welcher der durch die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Spielhallen ausgelöste Trading-Down-Effekt nachhaltig negative Auswirkungen auf die Gebietstrukturen haben kann, indem andere Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie etc.) verdrängt werden. Die meist zu 100 % zugeklebten Schaufenster lassen die Spielhallen als Fremdkörper in den Lauflagen des klassischen Einzelhandels wirken, behindern den Kundenstrom und führen zu einem Qualitätsverlust der Einkaufszone (siehe Kistenmacherstraße).
Der Bereich befindet sich darüber hinaus im Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock. Hier sind städtebauliche Ziele formuliert und beschlossen worden, welche der Stärkung und Aufwertung der Quartiere dienen und die durch die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Spielhallen konterkariert werden können.
Abschließend ist festzustellen, dass der gesamte Bereich sich planungsrechtlich als Kerngebiet und Gemengelage darstellt. Die Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen insbesondere in Gemengelagen ist planungsrechtlich ohne B-Plan nicht möglich.
Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan als einfacher B-Plan aufgestellt werden, der lediglich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB die planungsrechtlichen Zulässigkeiten von Spielhallen regeln soll und die Grenze seines Geltungsbereiches festsetzt. Weitere Inhalte wie in § 9 BauGB geregelt, wird er nicht enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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759,8 kB
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