Beschlussvorlage - 2012/BV/3920
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet "Östlicher Ortseingang Markgrafenheide"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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17.10.2012
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28.11.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.10.2012
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21.11.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.10.2012
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22.11.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.11.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet Östlicher Ortseingang Markgrafenheide wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 Östlicher Ortseingang
Markgrafenheide (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht
(Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
BauGB zur Auslegung.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 2011/BV/2749
Sachverhalt:
Die traditionsreiche Ausflugsgaststätte Utspann und die Pension Forsthaus besitzen durch ihre exponierte Lage und den kulturhistorischen Hintergrund besondere Bedeutung für die naturverbundene Erholung (Rad -wegenetz) im Ortsteil Markgrafenheide und damit im Norden von Rostock.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und standortverträgliche Ergänzung des touristischen Angebots zur Aufwertung des Bereiches der Ausflugsgaststätte Utspann und des Forsthauses zu schaffen und der Bedeutung dieses Bereiches als wichtigem Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide Rechnung zu tragen.
Dabei steht die geplante Erweiterung des Restaurants Utspann um Übernachtungsmöglichkeiten (Flurstück 83/8) im Vordergrund. Als Sicherheit für eine stabile langfristige Entwicklung ist auf den angrenzenden Flurstücken 83/9 und 36/7 die Errichtung von Unterkünften für Fahrradtouristen mit ca. 25 Betten sowie einer Saunalandschaft vorgesehen. Die Entwicklung der Pension Forsthaus soll innerhalb der bestehenden Grenzen erfolgen. Hier ist nur eine geringe bauliche Verdichtung sowie die Ordnung und Gestaltung der Freiflächen (Parkplatz, Zufahrten) beabsichtigt.
Die technische Ver- und Entsorgung des Plangebiets kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Zusätzliche öffentliche Leitungstrassen bzw. Aufwendungen werden nicht erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich in einem naturräumlich sensiblen Standort. Die Beachtung der Belange des Naturschutzes ist daher von besonderer Bedeutung. Insbesondere betrifft dies:
- die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets Rostocker Heide,
- die Nähe zum Naturschutzgebiet Radelsee und zum FFH-Gebiet Wälder und Moore der Rostocker Heide (FFH = Flora-Fauna-Habitat),
- die Beachtung des nach Landeswaldgesetz einzuhaltenden Waldabstandes,
- die Berücksichtigung der Schutzbestimmungen des Prahmgrabens und
- Vorkehrungen zum Schutz vor Hochwasser/Sturmflut.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer Ortsbeiratssitzung am 28.03.2012 durchgeführt.
Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden und es ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.
Nunmehr liegt der von der Bürgerschaft zu billigende Entwurf des Bebauungsplans vor, der öffentlich ausgelegt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge
| Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2012 | 56255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
| 16.435,50 |
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| 76255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
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| 16.435,50 |
2013 | 56255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
| 1.627,96 |
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| 76255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
|
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| 1.627,96 |
Erläuterungen
Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 16.435,50 EUR sind im Haushaltsplan eingestellt.
Für den Haushalt 2013 wurden die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.627,96 EUR in den Planentwurf eingearbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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805,2 kB
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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet Östlicher Ortseingang Markgrafenheide wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 Östlicher Ortseingang
Markgrafenheide (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht
(Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit
Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung.
28.11.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 “Östlicher Ortseingang
Markgrafenheide“ (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht
(Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
BauGB zur Auslegung.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet Östlicher Ortseingang Markgrafenheide wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 Östlicher Ortseingang Markgrafenheide (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung.
(o. g. Anlage 1 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei,
überarbeitete Anlagen 2 und 3 werden nach Fertigstellung als Anlage 5 a beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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