Änderungsantrag - 2011/BV/2767-09 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "Ehemalige Neptunwerft"
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2011
| |||
|
01.02.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.11.2011
| |||
|
10.01.2012
|
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert:
Punkt 3 wird gestrichen. Es wird ein neuer Punkt 3 angefügt:
Für die Baufelder 4 und 5 sowie die angrenzenden Verkehrsflächen wird als Grundlage der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 Ehemalige Neptunwerft ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Aufgabenstellung ist von der Verwaltung mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung zu erstellen und vom Hauptausschuss zu beschließen.
Die Kosten sind vom Eigentümer der Fläche zu tragen. Der Eigentümer ist über einen städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Wettbewerbergebnisses zu verpflichten.
Das Wettbewerbsergebnis dient als Grundlage für die konkreten Festlegungen im Bebauungsplan, insbesondere
- Abstand der Bebauung vom Ufer
- Höhe und Geschossigkeit der Bebauung
- Art der Nutzung
- grundlegende Gestaltungselemente des Baukörpers
- Grünelemente
- Gestaltung und Nutzung der Verkehrsflächen
Sachverhalt:
Der Standort liegt direkt an der Warnow und stellt eine Verbindung zwischen dem Wasser, dem Kran als Denkmal und alten Schiffbauhallen dar. Er berührt damit einen besonderen sensiblen Teil des Rostocker Stadtbildes. Eine vom Investor gewünschte Umwidmung in ein Mischgebiet ist nachvollziehbar. Die Ausweisung als Mischgebiet erscheint städtebaulich vertretbar. Allerdings sieht die geänderte Planung auch deutliche Veränderungen des baulichen Konzepts vor. Anstelle der bisher vorgesehenen beiden kleinen Wasserflächen sieht die geänderte Planung derzeit zum Beispiel eine 7-geschossige Bebauung bis wenige Meter an die Uferkante heran vor. Zur Vorbereitung der maßgeblichen Änderungen an diesem Standort ist ein Realisierungswettbewerb sinnvoll.
Die Visualisierungen eines Wettbewerbes helfen, eine klare Vorstellung des geplanten Vorhabens zu entwickeln. Eine zielgerichtete Änderung eines B-Plans auf der Grundlage des Wettbewerbergebnisses garantiert dem Investor dafür dann Planungssicherheit.
29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert:
Punkt 3 wird gestrichen. Es wird ein neuer Punkt 3 angefügt:
Für die Baufelder 4 und 5 sowie die angrenzenden Verkehrsflächen wird als Grundlage der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Aufgabenstellung ist von der Verwaltung mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung zu erstellen und vom Hauptausschuss zu beschließen.
Die Kosten sind vom Eigentümer der Fläche zu tragen. Der Eigentümer ist über einen städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Wettbewerbergebnisses zu verpflichten.
Das Wettbewerbsergebnis dient als Grundlage für die konkreten Festlegungen im Bebauungsplan, insbesondere
- Abstand der Bebauung vom Ufer
- Höhe und Geschossigkeit der Bebauung
- Art der Nutzung
- grundlegende Gestaltungselemente des Baukörpers
- Grünelemente
- Gestaltung und Nutzung der Verkehrsflächen