Beschlussvorlage - 2010/BV/1405
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Dien Hong-Gemeinsam unter einem Dach e. V. - "Fachdienst Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Diên Hông – Gemeinsam unter einem
Dach e. V. für das Projekt „Fachdienst Sozialberatung für Migrantinnen
und Migranten“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum
01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes
der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Grundlage für diese Leistung der
Hansestadt Rostock ist das Rahmenkonzept „Fachdienste –
Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten“, welches durch den
Jugendhilfeausschuss 2005 beschlossen wurde. Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Der Das Projekt wird mit 1,5
Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- Miet- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der
Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007-2013“ werden 1,5 Feststellen bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der
Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 0,35 %.