Beschlussvorlage - 2010/BV/1403
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistunen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Fachdienst Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten im Rostocker Nordwesten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das
Projekt „Fachdienst Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten im
Rostocker Nordwesten“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den
Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Grundlage für diese Leistung der Hansestadt Rostock ist
das Rahmenkonzept „Fachdienste – Sozialberatung für Migrantinnen
und Migranten“, welches durch den Jugendhilfeausschuss 2005 beschlossen
wurde. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage und des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom
15.12.2009.
Das Projekt wird mit 1,5
Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend-
und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007-2013“ werden 1,5 Feststellen bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Träger hat den Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 2.098,70 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
Personalkostenförderung. Es liegt kein neuer Tarifabschluss vor, die geplanten
Tariferhöhungen konnten nicht berücksichtigt werden. Der Eigenanteil des
Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 8,82 %.