Beschlussvorlage - 2010/BV/1436
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Kulturnetzwerk e. V. - "Radiowelten - Lebenswelten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt
„Radiowelten - Lebenswelten“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für den
Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haus-haltes
der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII.
Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der von der Verwaltung des
Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen
Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Im Mittelpunkt der Projektarbeit
steht die politische Bildung, die durch die tagesaktuelle Berichterstattung
durch die Jugendlichen praktiziert und erlebbar wird. Die Teilnehmer werden zur
Selbstbestimmung, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt.
Die Förderung des Projektes
bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,42 Feststelle sowie auf Honorare, Miete,
Betriebskosten und Sachkosten. Entgegen dem
Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen
Antrag und Vorschlag in Höhe von 3.000,00 Euro steht im ursächlichen
Zusammenhang mit der Reduzierung der Sachausgabenförderung und der Orientierung
am Gesamtförderbetrag der Stadt Rostock von 2009.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,04 %.
Im Ergebnis des Trägergespräches
nahm der Verein die Kürzungsabsichten zur Kenntnis.