Stellungnahme - 2010/AN/0996-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturförderabgabe und Theaterneubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.04.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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05.05.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2010
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15.07.2010
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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20.05.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die
Erhebung einer Kulturförderabgabe in Form einer Abgabe auf entgeltpflichtige
Übernachtungen in der Hansestadt Rostock könnte eine zulässige örtliche
Aufwandsteuer gemäß Art. 105 des Grundgesetzes darstellen, über die die Länder
die Gesetzgebungskompetenz haben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich
geregelten Steuern gleichartig ist. In § 3 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass Gemeinden örtliche Aufwandsteuern
erheben können.
Die
Neueinführung dieser Abgabe wäre mit einem erheblichen Einführungsaufwand
verbunden, da amtliche Statistiken nur für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8
Betten geführt werden. Auf Unterlagen des Eigenbetriebes Tourismuszentrale
Rostock und Warnemünde könnte nur bezüglich der im Kurgebiet befindlichen
Beherbergungsstätten und Privatquartiere zurückgegriffen werden.
Da
es sich bei der Kulturförderabgabe um eine im Land bisher nicht erhobene Steuer
handelt, muss im Zusammenhang mit der Einführung dieser neuen Abgabe mit einer
Flut von Widersprüchen und Klagen gerechnet werden, wobei davon auszugehen ist,
dass die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer erst von einem obersten Gericht
endgültig geklärt werden würde.
Bereits
jetzt werden durch diverse Verbände rechtliche Bedenken wie z. B. die
Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer oder die Unzulässigkeit der Knüpfung der
Abgabe an einen bestimmten Zweck geltend gemacht. Diese Bedenken können derzeit
durch die Verwaltung nicht generell ausgeräumt werden.
Die
Vorlage eines Satzungsentwurfs bis zur Bürgerschaftssitzung im Juni 2010 ist
aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Entsprechend den Tagesordnungsfristen für
die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse müsste die Vorlage bereits am 03.05.2010
dem Finanzausschuss vorgelegt werden. Sowohl für das Fachamt als auch das
Rechtsamt wäre eine angemessene Bearbeitungszeit. einzuplanen.
Georg Scholze