Informationsvorlage - 2010/IV/1009
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Planungsprozess / Sicherung der Kitaversorgung bis 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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20.04.2010
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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Es wird informiert über:
1.
Entwicklung der Plätze in Krippen und Kindergärten
(einschließlich Tagesmütter) in Ableitung der demographischen Entwicklung,
veränderter prozentualer Inanspruchnahme und regionaler Verteilung im
Stadtgebiet.
v.: Jugendamt
Die entsprechenden Informationen zur
Entwicklung der Plätze in Krippen und Kindergärten (einschließlich Tagesmütter)
der letzten Jahre sind der jährlichen Kitabedarfsplanung zu entnehmen. Die
Inanspruchnahme ist stadtbereichsweise als Anlage beigefügt. Weiterführende
Aussagen zur Kitaversorgung bis 2015/ 2020 sind einer mittelfristigen bzw.
langfristigen Kitaplanung vorbehalten. Diese soll laut Planungskonzept im
zweiten Quartal 2010 für den o. g. Zeitraum mit Trägern in einem umfangreichen
Planungsprozess erarbeitet werden.
Zur Beantwortung der
nachfolgenden Fragen wurden alle 28 Träger von Kinder-tageseinrichtungen
schriftlich befragt. Die nachfolgende Einschätzung wurde auf der Basis von 13
Trägerrückmeldungen erarbeitet.
2.
Bedarf
zur Sicherung des Personalbestandes der Kitas durch Neueinstellungen
(einschließlich Berufsanfängerinnen) zwecks Ersatz von Fluktuation und
altersbedingtem Ausscheiden.
v.:
Kitaträger
Die Einschätzung der Träger
basiert auf Erfahrungswerten zur Fluktuation der letzten Jahre und des
Ausscheidens von derzeit Beschäftigten aus Altersgründen. Die endgültige
Novellierung des KiföG und gegebenenfalls weitere gesetzliche Veränderungen
können Einfluss auf den Personalschlüssel haben.
Bei den Trägern, die sich zurück
gemeldet haben, sind bis 2020 aus zuvor benannten Gründen 316 Neueinstellungen
notwendig. Voraussichtlich wird sich die geplante Beschäftigtenzahl erhöhen, da
ErzieherInnen oft nicht bis zum Erreichen der Regelaltersrente im Beruf tätig
sein können. Nach Aussage der Träger ist es bereits jetzt schon schwierig,
qualitativ gut ausgebildetes Personal zur Arbeit in den Einrichtungen zu
finden. Geht man davon aus, dass 15 Rückmeldungen der Träger nicht erfolgten
und berücksichtigt die Größe und Zahl der Einrichtungen, die von diesen Trägern
geführt werden, kann man derzeit von einem Bedarf von ca. 550 ErzieherInnen
ausgehen.
3.
Einschätzung
der Auswirkungen durch den Tarifabschluss für Erzieherinnen im ÖD, auf die
örtlichen freien Träger. Gegenwärtige Gehalts- und Arbeitsbedingungen im
Vergleich zum TV, Einschätzung von zur Personalsicherung notwendigen
Angleichungsmaßnahmen
Zuarbeit:
Kitaträger
Auswertung
und Beschlüsse durch JA (Verwaltung und JHA)
Nach Rückmeldungen der Träger ist
es schwer, bei den Entgeltverhandlungen in der Hansestadt Rostock tarifliche Bindungen,
die sich an den TÖVD anlehnen, auszuhandeln, besonders, wenn es um ältere und
somit teurere Arbeitnehmer geht. Aus fachlicher Sicht benötigen Kinder sowohl
ältere, erfahrene ErzieherInnen, als auch jüngere AnsprechpartnerInnen.
An Lohndumping und Einstellungen
von niedriger qualifiziertem Personal wollen sich die Träger nicht beteiligen.
Die Träger befürchten, dass, wenn
ab 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht, qualifiziertes
Personal in andere Bundesländer abwandern wird, da dort oft eine bessere
Vergütung der Arbeit erfolgt und ein günstigerer Personalschlüssel
(Erzieher-Kind-Verhältnis) besteht.
Ein Hortträger bezifferte die
Auswirkungen der Tariferhöhung beispielhaft wie folgt: monatlich 150 Euro mehr
Personalkosten pro Erzieher, bei 3 Erziehern 750 Euro monatlich, ergeben im
Jahr 10 000 Euro mehr Personalkosten.
Kleinere Träger teilten mit, dass
durch die neuen Tarifabschlüsse der Druck auf die eigene Gehaltspolitik wächst.
Im Vergleich zum TVöD sind bei diesen Trägern die Gehälter niedriger. Mögliche
Ausgleichsmaßnahmen für eine positive Personalsicherung werden in der
Verbesserung des Betreuungsschlüssels in allen Altersbereichen gesehen, um
somit Vollzeitbeschäftigung zu sichern, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit
gewährleisten zu können, Weiterbildungszeiten besser absichern zu können,
genügend Zeit für Beobachtungen, Dokumentationen und Elterngespräche zu haben
und Zeit für Reflexion und erforderlichen Teamaustausch.
4.
Berufsbegleitende
Weiterbildung des Personals und Qualitätssicherung/ Qualitäts-entwicklung der
Kitaangebote.
verantwortlich:
Kitaträger
Im Personalschlüssel laut Satzung
der Hansestadt Rostock zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind die
gesetzlich vorgeschriebenen 5 Weiterbildungstage berücksichtigt worden.
In den mit der Hansestadt Rostock
abgeschlossenen Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen, deren
Grundlage eine Leistungsbeschreibung ist, werden Weiterbildungsschwerpunkte
konkretisiert, Merkmale des Qualitätsmanagement beschrieben und Aussagen zu
Planung und Dokumentation sowie zur Teamentwicklung, Ausstattung mit
Fachliteratur und Fachmedien und Teamberatungen getroffen.
Grundlage der Qualitätsentwicklung
bilden die am 15.02.2005 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen
trägerübergreifenden Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in
Hansestadt Rostock.
Im Rahmen der Fachaufsicht
erfolgt eine Qualitätskontrolle durch das Amt für Jugend und Soziales und ein
fachlich-inhaltlicher Austausch im Arbeitskreis der Fachberater Kita und
Kindertagespflege, in dem die Fachberater der freien und öffentlichen Träger
der Jugendhilfe vertreten sind.
Dr. Liane Melzer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 kB
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