Beschlussvorlage - 2009/BV/0322
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Prioritätenliste 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.07.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Tief- und Hafenbauamt; Eigenbetrieb KOE; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.08.2009
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08.09.2009
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Geplant
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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19.08.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2)
Kommunalverfassung M-V
§ 38 (2)
Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
· Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
· Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“
· Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012
· Beschl.-Nr. 2009/AN/0124 Maßnahmeplanung für die Städtebauförderung 2009 und Folgejahre
Sachverhalt:
Aufgrund
der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL)
in der 24. Sanierungsträgerbesprechung am 25.09.2008 ist mit dem Antrag auf
Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2010 eine Prioritätenliste
vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in der Rang- und Reihenfolge
aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Stadterneuerung wichtig
sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen,
die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter
Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren.
Dieser soll dann in einem gemeinsamen Prozess zwischen Kommunen, Rahmenplanern,
Sanierungsträgern und dem Ministerium weiter konkretisiert und abgestimmt
werden.
In der
Städtebauförderung legt das MVBL besonderes Gewicht auf die Stärkung der
Innenstädte in den wichtigen Zentren des Landes. Aufgrund der tendenziell
zurückgehenden Städtebauförderungsmittel, der noch großen Bedarfe in den
größeren Städten und dem erreichten Sanierungsstand in vielen kleineren
Gemeinden und in Plattenbaugebieten sollen entsprechende Maßnahmen getroffen
werden. Deshalb sind künftig stärker Prioritäten bezüglich der weiteren
Förderung zu setzen. Bei diesen Überlegungen zur Finanzierung der
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind alle Bewilligungen (noch vorhandene
Kassenmittel) und andere Einnahmen des Treuhandvermögens heranzuziehen.
Die
Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen
aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und
Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der
Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und
Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden
Finanzierungsmittel zu berücksichtigen sein.
Grundlage
für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene
städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum
Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan
wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt.
In der
Prioritätenliste werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen
vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des
Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich
aufzustellenden Maßnahmeplan.
Die
Prioritätenliste enthält in den ersten vier Positionen Maßnahmen, die sich in
unmittelbarer Bauvorbereitung befinden. Danach folgen die Maßnahmen, mit deren
Bau im Jahr 2010 begonnen werden soll. Da in den einzelnen Jahren mit der
Verschiebung von Maßnahmen gerechnet werden muss, wurde hierfür ein
Realisierungszeitraum angegeben.
Dieser wird mit der Maßnahmeplanung weiter konkretisiert werden.
Die Bürgerschaft hat 2005 den Beginn vorbereitender Untersuchungen für die Gebiete "Zentral gelegene Teilfläche des Stadthafens", „Ehemaliger Güterbahnhof“ und „Nördliche Steintorvorstadt“ beschlossen. Das MVBL hat für die Gebiete „Ehemaliger Güterbahnhof“ und „Nördliche Steintorvorstadt“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm in Aussicht gestellt. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass Anfang 2010 die Beschlussfassung über die Festlegung dieser Gebiete der Bürgerschaft vorgelegt werden kann. Für den Fall, dass dieser Beschluss gefasst wird, enthält die Prioritätenliste unter der laufenden Nummer 42 neue Maßnahmen aus Erweiterungsgebieten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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(wie Dokument)
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0
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09.09.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2009/BV/0322:
Die Prioritätenliste 2010 (Anlage) wird beschlossen.
(geänderte
Prioritätenliste für das Jahr 2010 [aufgrund der nachfolgend
aufgeführten
beschlossenen Änderungen] liegt der Niederschrift
beim
Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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