Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0102/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten (3)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.07.2008
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10.09.2008
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
X |
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In der Beantwortungen der
diesbezüglichen Anfragen der Fraktionen von SPD und Rostocker Bund wurden
sowohl die entstandenen Kosten detailliert als auch die Vorgänge zur Vergabe
von Leistungen dargestellt.
Der Oberbürgermeister bedient
sich in vielen rechtlichen Angelegenheiten externenen Sachverstandes. Dadurch entstehen zusätzliche
Kosten.
Laut Geschäftsverteilungsplan
der Hansestadt Rostock ist das städtische Rechtsamt u.a. auch zuständig für die
Rechtsberatung der Verwaltungsführung und der Mitglieder der
Bürgerschaft.
Wahrgenommen wird das
Rechtsamt aber kaum, das betrifft insbesondere die öffentlichen Auftritte des
Oberbürgermeisters.
Zur Klarstellung, welche
Aufgaben das Rechtsamt insbesondere für den Oberbürgermeister erfüllt, bitten
wir ihn, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Gründen haben im Einzelnen dazu geführt,
dass zur Beratung des Oberbürgermeisters externer Rechtsverstand eingeholt
wurde?
- Spielte dabei die angespannte Personalsituation
des Rechtsamtes eine Rolle?
- War es möglicherweise die Bürgerschaft, die eine
externe Erledigung von Rechtsfragen einforderte?
- Wie ist der aktuelle Stand der finanziellen
Aufwendungen für diese externen Vergaben, die bisher durch durch den
Oberbürgermeister ausgelöst wurden? Bitte nach Sachgebiet und beauftragter
Rechtsanwaltskanzlei aufführen.
gez. Franz Laube