Ergänzung Beschlussvorlage - 0180/07-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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06.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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08.03.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.03.2007
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Beschlussvorschlag |
Punkt 2 wird wie folgt
geändert: Der Entwurf der 1.
Ergänzung bezogen auf die Ergänzungsfläche 1 (Anlage 1) und der Begründung
dazu (Anlage 2) werden geändert. Die Darstellung der
Ackerflächen (grün) im Bereich Krummendorf wird als Baufläche (rot) gekennzeichnet. Dabei
sind in der Begründung folgende Prämissen zu berücksichtigen. Im Textteil zur
Ergänzungsfläche ist der Punkt 3.1. entsprechend zu ersetzen. |
Begründung
Die in der Beschlussvorlage ausgewiesene Fläche für
Landwirtschaft entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Es gibt in
diesem Bereich eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Die Bürgerschaft hat
einem gleich lautenden Antrag des OBR zum F‑Plan Nr. 0024/04‑EV
bereits am 31.03.2004 zugestimmt. Die Voraussetzung für einen Lückenschluss an
den vorhandenen vollständig erschlossenen Straßen ist eine Ausweisung als
Wohnbau‑ oder Mischgebietsfläche im F‑Plan. Eine
Außenbereichssatzung ermöglicht lt.
Bauministerium nur in sehr eingeschränktem Maße
einen Lückenschluss, schafft aber kein Baurecht.
Im nördlichen Teil der Ortslage Krummendorf, in dem
die gleichen Voraussetzungen ( Bebauung mit großen räumlichen Abständen)
bestanden, ist für ein Mischgebiet durch eine Innenbereichssatzung Baurecht
geschaffen worden. Durch eine Entwicklungssatzung würde der berechtigten Forderung der Bürger
im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs Rechnung getragen.
Ein Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens
sieht der OBR nicht. Die gesamte Ortslage einschließlich der vorhandenen 39
Wohngebäude im Außenbereich müssen zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen
berücksichtigt werden. Aus einem schalltechnischen Gutachten der Deutschen
Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung der Hafenumschlagsleistung im
RoRo‑Umschlag und bei vollem nächtlichen Betrieb ein gesundes Wohnen in
dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der Anregungen zum F‑Plan (Bürger Nr. 45)
Der OBR
beantragt die vorhandene Bebauung als Mischgebiet zu kennzeichnen, um
Baurecht für eine Lückenbebauung im Sinne der Leitlinien zur Stadtentwicklung
Kapitel D, Abs.13, S. 56
( "moderate Verdichtung der vorhandenen
Bebauung") zu ermöglichen. Die
städtebauliche Struktur wird dadurch nicht beeinträchtigt, da keine große
Flächenversiegelung oder Eingriffe in die Naturräume erfolgen soll.
Michael Hollmann
Vorsitzender
Anlage:
Punkt 3.1. Textänderung
Im Textteil ist der Pkt. 3.1 wie folgt zu ersetzen:
3.1 Ergänzungsfläche 1
Der
Bestand im westlichen und südlichen Teil Krummendorfs ist als Wohnbaufläche
auszuweisen, um eine Entwicklung dieses Bereiches durch eine
Entwicklungssatzung zu ermöglichen. BauGB § 35 (6) Eine Darstellung von Flächen
für die Landwirtschaft schließt eine andere Nutzungsmöglichkeit gezielt aus.
Die
Entwicklungsprämissen des Raumes wurden bereits in den Leitlinien zur
Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock formuliert. Danach soll sich Rostock zu
einer florierenden Universitäts- und Hafenstadt entwickeln. Gleichzeitig wird
eine Entwicklung der Stadtdörfer ( moderate Verdichtung der vorhandenen
Bebauung) Kapitel D, Abs.13, S. 56 vorgegeben.
Das
Planungsziel (Entwicklung des Hafens) wird durch eine Entwicklungssatzung nicht
behindert. Die Tunneltrasse und die angrenzenden Oldendorfer Tannen bilden eine natürliche Grenze der
Hafenfläche. Eine südliche Erweiterung des Hafens ist nicht geplant. Der
Hafenentwicklungsplan belegt, dass es keinen Flächenbedarf in Richtung
Krummendorf gibt. Die Entfernung des westlichen und südlichen Baubestandes Krummendorfs zum Hafen beträgt
zwischen 600 und 1000 Meter, während der nördliche Teil Krummendorfs (Mischgebiet
im Innenbereich) eine Entfernung von 200 bis 300 Metern aufweist und ebenfalls
den Schutzstatus des Hafens nicht gefährdet.
Ein
Konfliktpotential zu der Entwicklung des Hafens wird nicht gesehen. Die gesamte
Ortslage einschließlich der vorhandenen 39 Wohngebäude im Außenbereich müssen
zwangsläufig bei jeder Planung im Hafen berücksichtigt werden. Aus einem
schalltechnischen Gutachten der Deutschen Immobilien AG geht hervor, dass bei Verdoppelung
der Hafenumschlagsleistung im RoRo-Umschlag und bei vollem nächtlichen
Betrieb ein gesundes Wohnen in dem Bereich möglich ist. s. Abwägung der
Anregungen zum F-Plan (Bürger Nr. 45)
Im
Stadtgefüge nimmt der gesamte Bereich Krummendorf einen wichtigen Platz der
Freiraumsicherung ein. Er ist im Landschaftsplan Teil eines Vorsorgeraumes für
die Entwicklung von Natur und Landschaft. Aus diesem Grund soll es keine
massive Bebauung in diesem Bereich geben Die dörfliche Struktur soll erhalten
bleiben. Die vorhandene Infrastruktur
soll genutzt werden, um vorhandene Baulücken an den Straßen mit Hilfe einer
Entwicklungssatzung zu schließen. Dazu ist eine Ausweisung des Bestandes im
Flächennutzungsplan unumgänglich.
Die
Ackerflächen des Außenbereiches von Krummendorf werden durch die Wohnbauflächen
nicht berührt.
Der
nördliche Teil Krummendorfs ist als Mischgebiet ausgewiesen. Durch eine
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist dort eine Entwicklung möglich, obwohl
die bauliche Struktur identisch ist mit dem westlichen und südlichen Ortsteil
Krummendorfs. ( Zu den 26 Häusern wurden auf den freien Lücken 15 Neubauten errichtet)
Eine
Gleichbehandlung der Bürger erfordert die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten im
westlichen und südlichen Bereich des Dorfes. Das ist mit einer
Außenbereichssatzung baurechtlich nicht möglich, weil sie kein Baurecht
herstellt. Sie lässt nur in sehr
eingeschränktem Maß einen Lückenschluss zu.
Im
bebauten Außenbereich gibt es eine Wohnbebauung von einigem Gewicht. Teilweise
handelt es sich um im Zusammenhang bebaute Häuserreihen mit bis zu 12
Einfamilienhäusern. Bäuerliche Betriebe
sind nicht vorhanden, wohl aber einige Gewerbebetriebe.
Am
31.03.2004 hat die Bürgerschaft einem Antrag des OBR zur 1. Ergänzung des F-Plans mit folgendem Wortlaut zugestimmt:
„In
den Flächennutzungsplan Ortsteil Krummendorf sind zusammenhängende
Wohnungsstandorte „Warnowrande,“ „Oldendorfer Straße“,
Up’n Warnowsand“ und Oldendorfer Tannen“ als Wohnbauflächen
auszuweisen, um die Voraussetzung für eine ergänzende Lückenbebauung
entsprechend einer aufzustellenden Satzung nicht zu behindern.“
Damit sollte für die Grundstückseigentümer Klarheit
zur baulichen und sonstigen Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen werden. Das
Gebot der gerechten Abwägung muss als Grundsatz gelten. Die Bürger haben
ein Recht auf wirtschaftlicher Verwertung ihres Eigentums.
Die
städtebauliche Struktur wird durch eine Entwicklung des Ortsteils nicht
beeinträchtigt, da keine große Flächenversiegelung oder Eingriffe in die
Naturräume erfolgen.