Antrag - 0663/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitergewährung von ÖPNV-Fahrpreisermäßigungen für ALG II- und Sozialhilfeempfänger/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.02.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.07.2006
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28.02.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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16.08.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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17.08.2006
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05.10.2006
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27.02.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Annegrit Koburger-Ari (für die Fraktion Die Linke.PDS) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Sozial-
und Gesundheitsausschuss Finanzausschuss |
17.08.2006 17:00 |
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Gegenstand |
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Weitergewährung
von ÖPNV-Fahrpreisermäßigungen für ALG II- und Sozialhilfeempfänger/innen |
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Beschlussvorschlag |
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, den ALG II - und Sozialhilfeempfänger/innen auch für das
Jahr 2007 die Möglichkeit einzuräumen, zu ermäßigten Fahrpreisen den
Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Im
Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde in Erwägung gezogen, die Zuschüsse für
Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen des Arbeitslosengeldes II zur
Gewährung von ÖPNV- Fahrkostenermäßigungen
komplett zu streichen. Begründung dazu war vor allem die Vermutung, dass dieses
Angebot nur in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird.
Die
Bürgerschaft hat dazu mit dem Haushaltssicherungskonzept 2006-2009 folgendes
beschlossen:
Den
Sozialhilfeempfängern und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden
Fahrkostenermäßigungen für den städtischen Nahverkehr in Höhe von 211,2 TEUR
gewährt. Mit Zahlung der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle
Leistungen des täglichen Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist
eine freiwillige Leistung. Ungeachtet dessen, ist die Bürgerschaft durch eine
Informationsvorlage des Oberbürgermeisters bis zum 30. Juni 2006 über die
tatsächliche Höhe der Inanspruchnahme dieser Leistung zu informieren. Unter
Berücksichtigung etwaiger sozialer Folgen wird eine endgültige Entscheidung
erst nach Information der Bürgerschaft erfolgen.
b. w.
Die
notwendigen Informationen liegen jetzt mit der Informationsvorlage 0041/06 vor.
Das
Ergebnis zeigt, dass die geplanten Mittel für die o. g. Fahrpreisermäßigungen
in vollem Umfang und von fast 8000 Menschen genutzt werden. Um auch weiterhin
finanziell sehr schlecht gestellten Menschen ein Mindestmaß an Mobilität zu
ermöglichen, sollten auch im Jahr 2007 diese Zuschüsse gezahlt werden.
A.
Koburger-Ari
Fraktionsvorsitzende