Beschlussvorlage - 2023/BV/4256
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.04.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 26, 2023
|
Sachverhalt:
Die im Juli 2021 gegründete Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ engagiert sich seither für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Anordnung von Tempolimits.
Angefangen mit sieben Städten zählt sie heute bereits mehr als 640 Städte, Gemeinden und Landkreise und wird durch den Deutschen Städtetag unterstützt.
Ziel der Initiative ist es, die Verantwortung hinsichtlich der Anordnung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten stärker in die Hände der Kommunen zu legen und ihnen damit mehr Flexibilität zu geben. Hierzu ist eine bundesgesetzliche Neuregelung notwendig.
In Rostock gibt es zahlreiche hoch frequentierte sensible Bereiche in Konkurrenz verschiedener Verkehrsarten und anderen Nutzungsbedarfen vor allem in verdichteten innerstädtischen Bereichen, in denen Umweltwirkungen und Aufenthaltsqualität beeinflusst werden.
Wo und was genau ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau auf den jeweiligen Stadtstraßen im Einzelfall bedeutet, kann mit genauer Lokalkenntnis und der Expertise unserer Stadtverwaltung sicher eingeschätzt werden. Es bietet die Chance für eine eigenständige Gestaltung und Beeinflussung der Mobilität, die Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Einwohnenden und bereitet den Weg für mehr Gleichberechtigung und Lebensqualität im öffentlichen Raum Rostocks.
Der überwiegende Teil unseres Straßennetzes unterliegt bereits akzeptierten und gelebten Zonen oder Streckenanordnungen von 30 km/h. Wo die Situation es erlaubt und eine gesamtheitliche Prüfung und Abwägung aller Fachbelange dafürspricht, sollte eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 oder 40 km/h auch im Vorfahrtsstraßennetz und auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen gänzlich oder in Teilabschnitten ermöglicht werden.
Mit dem Beitrittsgesuch setzt die Stadt Rostock ein Zeichen und nutzt ein starkes Netzwerk sowie den intensiven Austausch mit anderen Städten.
Geschwindigkeitsreduzierungen dienen der Mobilitätswende mit Stärkung des Umweltverbundes und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen sowie der Lebens- und Umweltqualität im Stadtraum, wozu auch die Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes gehört.
Unter www.lebenswerte-staedte.de sind weitere Informationen zu finden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
674,9 kB
|