Stellungnahme - 2021/AN/2477-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss-Nr. 0527/07-BV die Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen beschlossen. Eine Entgeltfreiheit (auch für einzelne Anlagen) ist nicht ohne eine Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses möglich.

 

Die Bewirtschaftung der WC-Anlagen erfolgt gegen Entgelt (Einnahmeerzielungsabsicht). Aus diesem Grund sind sie dem Anlagevermögen des BgA Öffentliche Bedürfnisanstalten zugeordnet. Der Wechsel von einer entgeltlichen zu einer unentgeltlichen Nutzung macht die Entnahme der WC Anlagen aus dem BgA und die Überführung in den Hoheitsbereich der HRO erforderlich. Daraus ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Ertragssteuer (Kapitalertragssteuer i.H.v. 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf Grundlage des gemeinen Werts jeder übergehenden Anlage, für die Ermittlung des gemeinen Werts ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich). Weiterhin ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Umsatzsteuer (Berichtigung des zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Übergang der Anlage für jede Anlage). Ebenso ist ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen der Bewirtschaftung sowie der Investitionskosten für neue WC-Anlagen ausgeschlossen. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen sowie alle Weiteren werden für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und das Amt für Umwelt- und Klimaschutz nachfolgend dargestellt.

Seitens der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wurde im Jahre 2021 die Anpassung der Kurabgabensatzung in die Wege geleitet.

 

Seit der vormals geltenden Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.01.2008 sind die Aufwendungen für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, insbesondere für Leistungen gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz - M-V Abs. 1 wie z. B. für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen in den prädikatisierten Kurorten Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide über das gesamte Jahr betrachtet erheblich gestiegen. Um dies zu kompensieren wurde eine Anpassung als notwendig erachtet.

 

Insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Wasserrettung (Kosten 2008: 65.489,43 EUR / 2021: 316.259,29 EUR) an den Stränden in Warnemünde und Markgrafenheide
 

sowie in der ganzjährigen Betrachtung im Bereich der Strandreinigung (Kosten: 2008: 87.311,10 EUR / 2021: 134.703,34 EUR) als auch der Beseitigung von Schäden infolge von Stürmen und Hochwasser ist ein Kostenzuwachs zu verzeichnen. Hinzu kommen notwendig gewordene erhöhte Sicherheits- und Hygienestandards für die stattfindenden Großveranstaltungen in Rostock & Warnemünde.

 

Der reguläre Kurabgabesatz wurde im Übrigen nicht erhöht.  Die Zonen-Einteilung (Warnemünde, Hohe Düne, Markgrafenheide und Diedrichshagen) wurde aufgehoben und die Saisonzeiten abgeschafft.

 

Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung (Reinigung, Instandhaltung, etc.) der Toilettenanlagen sind aktuell nicht Bestandteil der Kurabgabe-Kalkulation. Aus der Bewirtschaftung aller im Einflussbereich der Tourismuszentrale befindlichen WC-Anlagen ergeben sich jährliche Einnahmen in Höhe von rund 85,0 TEUR. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben belaufen sich auf jährlich rund 140 TEUR ohne Abschreibungen. Die Abschreibungen liegen bei rund 42 TEUR. Für die Sanierung bzw. den Neubau der WC-Anlagen am Strandaufgang 6 und 10 in Warnemünde erhielt die Tourismuszentrale Investitionszuwendungen von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie von dem Landesförderinstitut Mecklenburg - Vorpommern. Diese Zuwendungen werden entsprechend der jährlichen Abschreibungsraten aufgelöst. Der Auflösungsbetrag beläuft sich auf rund 32,5 TEUR. Sowohl die Personalkosten für die Verwaltung als auch für die Bewirtschaftung der WC-Anlagen, die nicht im Rahmen von Dienstleistungsverträgen betreut werden, sind hier nicht berücksichtigt.

 

Neben den jährlichen Einbußen in Höhe von rund 112,0 TEUR fehlender Einnahmen (85,0 TEUR) und nichtvorhandener Berechtigung zum Vorsteuerabzug (27,0 TEUR), drohen einmalige Verpflichtungen zur anteiligen Rückerstattung gezogener Vorsteuern in Höhe von 78,0 TEUR. Weiterhin müssen Ansätze für geplante Investitionen berichtigt werden, weil der bislang zugrunde gelegte und dann wegfallende Vorsteuerabzug die Maßnahmen um eben diesen Betrag verteuert.

Im Wirtschaftsplan der Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde für 2022 sind all diese Auswirkungen nicht abgebildet.

 

In der Haushaltsplanung des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz 2022 bis 2024 sind für den Neubau von WC-Anlagen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 575.000 EUR eingeplant. Die Baukosten würden sich dann um die Mehrwertsteuer (ca. 110.000 EUR) erhöhen. Für die bereits gebauten WC-Anlagen müssten bei einer Entgeltfreiheit der Anlagen im Bereich der Kurabgabesatzung zum 01.01.2023 Vorsteuern in Höhe von 119.800 EUR an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

Bei einer Entgeltfreiheit ist die HRO für die laufenden Kosten der Bewirtschaftung (Reinigungsleistungen, Unterhaltung, Strom, Wasser etc.) nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Damit erhöhen sich für dfas Amt für Umwelt- und Klimaschutz die laufenden Kosten um die Mehrwertsteuer (ca. 45.000 €). Eine Differenzierung nach kurabgabepflichtigen Touristen und Einwohnern hat keinen Einfluss auf die Höhe des Vorsteuerabzugs. Entscheidend ist, dass keine Benutzungsentgelte vereinnahmt werden.

Im Jahr 2021 hat das Amt für Umwelt- und Klimaschutz durchschnittlich Entgelte aus den WC-Anlagen im Kurabgabengebiet in Höhe von 85.000 EUR erzielt.

Die entgeltpflichtigen WC-Anlagen des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz werden ganzjährig betrieben.

Seitens des Amtes für Zentrale Steuerung wurde in der Vergangenheit schon eine Entgeltfreiheit geprüft. Neben den oben genannten Hinweisen wurde darauf hingewiesen, dass eine Entgeltfreiheit zu Mindereinnahmen aus Benutzungsentgelten führt, die zur teilweisen Refinanzierung dieser freiwilligen Aufgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock notwendig sind.

Zu beachten ist auch, dass durch die Entgeltfreiheit der öffentlichen Toiletten das Verpachtungsgeschäft für Dritte nicht mehr lukrativ sein könnte.

Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunalverfassungsrechtliche Pflicht zur Erzielung von eigenen Einnahmen für erbrachte Leistungen besteht. Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit der HRO als dauerhaft gefährdeten einzustufen, da der Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren nicht gegeben ist und wir zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind. Aus diesem Grund kann eine entgeltfreie Nutzung von WC-Anlagen auf Kosten der HRO seitens des Kämmereiamtes nicht befürwortet werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:   73

 

Produkt:  57302    Bezeichnung: Öffentliche Bedürfnisanstalten - BgA

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 2023ff.

 44101020/64101020

Benutzungsentgelte

 -85.000

 

 -85.000

 

 2023ff.

52311200/72311200
Aufwendungen für die Unterhaltung der mit den Gebäuden und Gebäuden

52260010/72260010

Strom

52270000/72270000

Wasser

52323010/72323010

Bewirtschaftung der Gebäude-Reinigungsaufwendungen

 

 

2.000 

 

 

 

2.000

 

 

3.000

 

 

 

38.000

 

 

2.000

 

 

 

2.000

 

 

3.000

 

 

 

38.000

 2023ff.

 56890000/76890000

Sonstige betriebliche Steueraufwendungen

 

 

119.800

 

 

119.800

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

2022 - 2024: Wegfall des Vorsteuerabzugs für Investitionen in Höhe von 110.000 €

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 Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:   87 – Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

Produkt:       Bezeichnung: TZR&W BgA

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 2023ff.

Benutzungsentgelte

 -85.000

 

 -85.000

 

 2023ff.

Wegfallen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug für laufende Kosten

 

27.000

 

27.000

 2023

Einmalige Rück-erstattung gezogener Vorsteuern

 

 78.000

 

78.000

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 


Holger Matthäus
Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau 

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben