Informationsvorlage - 2021/IV/2816

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Angelehnt an den laufenden Diskussionsprozess um den Neubau einer kombinierten Eis- und Schwimmhalle in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll nunmehr eine offene Untersuchung verschiedener Varianten zur Ergebnisfindung beauftragt werden.

 

Mit der vorliegenden Informationsvorlage wird der Verfahrensvorschlag für ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung der Machbarkeit und Konkretisierung der baulichen Variante einer kombinierten Eis- und Schwimmhalle sowie des daraus abgeleiteten Vorzugsstandortes vorgestellt.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt voraussichtlich durch den Eigenbetrieb „Kommu­nale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE). Derzeit ist das Projekt als Merkposition mit einem Ansatz i. H. v. 47,5 Mio. EUR (Grundlage Variante 1) in der städtischen Langfristplanung 2026/2027 für den Bereich des KOE vermerkt.

Die Folgekosten des Projektes sind zeitnah zu ermitteln und im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzubilden. Der Abschluss der Ergebnisfindung im ersten Halbjahr 2023 gemäß diesem Verfahrensvorschlag lässt keine Verzögerung des Gesamtprojektes resultieren.

 

Verfahrensablauf:

 

  1. Erarbeitung einer Aufgabenstellung einschließlich Bewertungskriterien für die Fortschreibung der Machbarkeitsstudie und Konkretisierung der Verfahrensweise - Vorlage des Ergebnisses zum Beschluss in der Bürgerschaft im 1. Halbjahr 2022 (Mai 2022)

 

  1. Vorlage der Ergebnisse der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie einschließlich Quantifizierung der Varianten nach den Bewertungskriterien unter grober Einordnung von potenziellen Standorten - Festlegung einer Vorzugsvariante durch politischen Beschluss für die Standortanalyse - ca. 6 Monate reine Bearbeitungszeit, ohne Gremiendurchlauf

 

  1. Umfassende und abschließende Standortanalyse und –findung für die beschlossene Vorzugsvariante - Vorlage des Ergebnisses zum Beschluss in der Bürgerschaft zur Entscheidung der Projektumsetzung - ca. 3 Monate reine Bearbeitungszeit, ohne Gremiendurchlauf

 

Folgende Varianten sollen geprüft werden:
 

  1. kombiniertes Modell 2019: 25m Schwimmbecken + kleine Eishalle (Bauherr Stadt, Studie bereits bekannt)
  2. kombiniertes Modell 2019: 50m Schwimmbecken + kleine Eishalle (Bauherr Stadt)
  3. kombiniertes Modell 2021: 50m Schwimmbecken + große Eishalle + (Bauherrn Stadt & Investor)

 

Die einzelnen Varianten sind hinsichtlich der sechs Kriterien zu untersuchen:
 

  1. Größe der Teilhallen, Raumprogramm für die vorgesehenen Nutzungen, Kubatur
  2. Flächenbedarfe am Standort (Haupt-, Neben-, Verkehrsflächen, Stapelung Funkt.)
  3. Bedarfe des Eis- und Schwimmsports sowie der Bevölkerung (Auslastung des Neubaus durch Vereine / Bevölkerung; Wettkampfmöglichkeiten, (Nach-) Nutzung Bestandseinrichtungen Neptun Schwimmhalle & Eishalle Rostock)
  4. Betreibermodelle, Folgekosten & Risiken für die Stadt (insbesondere bei V. c) & d))
  5. Investitionskosten, Finanzierungsmodelle, Fördermöglichkeiten (Teil Schwimmhalle)
     
  6. Zeitschiene:
    1. Klärung Grundvoraussetzung für Projektierung (Machbarkeit, Grundstücks­verfügbarkeit, vertragliche Regelungen Stadt & Investor, …)
    2. Schaffung Bau- & Planungsrecht (B-Plan Erfordernis, Standortanalyse, …)
    3. vorbereitende Planung, Baudurchführung, Sicherung Finanzierung
    4. Vergleich städtisches Vorhaben vs. Investor/Stadt-Vorhaben (Umsetzungs-geschwindigkeit, …)

 

Da von einem Bearbeitungszeitraum von fünf Monaten ausgegangen werden muss, wird der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage für I. zur Sitzung im Mai 2022 vorgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

liegen nicht vor

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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04.01.2022 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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12.01.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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12.01.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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13.01.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben