Ergänzung Stellungnahme - 2021/AN/2175-02 (ES)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In Ergänzung der Stellungnahme vom 11. Mai 2021 wird nach Auswertung der Ausführungen der beteiligten Fachämter mitgeteilt, dass der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt und die geschilderten positiven Effekte vertikaler Begrünungen an Gebäuden und Bauwerken grundsätzlich als wünschenswert bestätigt werden können. Daher sollte auch die vertikale Gebäudebegrünung künftig stärker in den Fokus öffentlicher aber auch privater Bauvorhaben gerückt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die geltende Grünflächensatzung der Hanse- und Universitätsstadt verwiesen (Satzung 6/8 vom 17.10.2001). Dort ist geregelt, dass bei Baugenehmigungsverfahren die vorgeschriebene Begrünung der Grundstücke auch durch flächendeckende Fassaden- und Dachbegrünung umgesetzt werden kann.

 

Um darüber hinaus einen stärkeren Anteil an Fassadenbegrünungen als einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Baukultur zu bringen, besteht die Möglichkeit, dass bei öffentlichen Bauvorhaben neben der Herstellung von Gründächern künftig auch die Fassadenbegrünung sowie die Begrünung von Mauern und Einfriedungen planerisch berücksichtigt wird. Im Rahmen der Abwägung aller Gesamtumstände erfolgt die Entscheidung über die Umsetzung im Zuge der Bestätigung der Entwurfsplanung.

 

Ein Gesamtkonzept für die Prüfung und die Umsetzung einer senkrechten Begrünung aller städtischen Immobilien und Mauern ist nicht zielführend. Sie führt auch nicht zu einem höheren Anteil an begrünten Flächen. Eine umfassende Prüfung der Vertikalbegrünung der Bestandsgebäude, Mauern und Einfriedungen bindet nicht nur personelle Kapazitäten der betroffenen Organisationseinheiten, sondern erfordert auch umfassende Planungskosten.

 


Stattdessen werden die beteiligten Organisationseinheiten künftig im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung betreffender Baumaßnahmen die vertikale Bauteilbegrünung planerisch berücksichtigen und im Rahmen der Abwägung in die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme einfließen lassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

werden in den jeweiligen Bauvorhaben gesondert ausgewiesen.

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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03.11.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben