Beschlussvorlage - 2021/BV/2706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat der Digitales Innovationszentrum GmbH (DIZ GmbH).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 71 (2) der Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hält unmittelbar 40 % der Gesellschaftsanteile an der DIZ GmbH. Die Mitgesellschafterinnen, die Universität Rostock hält unmittelbar      40 % und die OstseeSparkasse 20 % der Gesellschaftsanteile an der zugründenden Gesellschaft.

Der § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der DIZ GmbH regelt im Folgenden:

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. In den Aufsichtsrat entsenden die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwei Mitglieder und die OstseeSparkasse ein Mitglied. Die Universität Rostock entsendet weitere zwei Mitglieder, wobei dem Bildungsministerium die Möglichkeit eingeräumt wird, ein Mitglied davon zu bestimmen. Bei einer Änderung der Gesellschaftsstruktur wird erneut über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates entschieden.

Mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

Durch die Bürgerschaft sind vorbehaltlich der Zustimmung zur Beschlussvorlage 2021/BV/2701 und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Gründung der DIZ GmbH zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat der DIZ GmbH zu benennen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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01.12.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat der Digitales Innovationszentrum GmbH (DIZ GmbH).

 

 

Die Präsidentin informiert, dass aufgrund der vorher mit Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2701-01 (ÄA) (s. TOP 9.7.1) beschlossenen Änderung der Größe des Aufsichts­rates nun vier statt zwei Vertreterinnen und Vertreter für diesen zu bestellen sind.

 

Die Präsidentin informiert, dass gemäß § 71 der KV M-V die Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben sind.

 

Nach § 31 (1) KV M-V werden die Beschlüsse in offener Abstimmung gefasst.


 

Zunächst wird über die Vorschläge, die mit vier Wahlvorschlagslisten in Form der Änderungsanträge Nr. 2021/BV/2706-01 (ÄA), Nr. 2021/BV/2706-02 (ÄA),
Nr. 2021/BV/2706-03 (ÄA) und Nr. 2021/BV/2706-04 (ÄA) vorliegen, in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Es ist zu beachten, dass jedes Mitglied nur eine Stimme hat, das heißt, es kann nur für eine der Vorschlagslisten abgestimmt werden.

 

Die Enthaltungen zum Wahlgang werden am Ende der Abstimmung abgefragt.

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2706 (- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
    Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
    Bekanntgabe der Berechnung und der Sitzverteilung
    nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):

 

Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder für den Aufsichtsrat der Digitales Innovationszentrum GmbH (DIZ GmbH):

 

- für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Andreas Tesche,

- für die CDU/UFR-Fraktion: Patrick Tempel,

- für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI: Christian Albrecht,

- für die Fraktion der SPD: Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

 

 

 

3 Mitglieder der Bürgerschaft haben sich enthalten.