Informationsvorlage - 2021/IV/2661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Mit Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2020, Beschl.-Nr. 2020/DA/1374, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Sportvereine und Kulturschaffende zunächst bis zum 31.12.2020 zu unterstützen.

Unter Berücksichtigung der formulierten Rahmenbedingungen aus dem o. a. Beschluss wurden den beiden Sportclubs EBC Rostock e.V. und HC Empor für die Heimspiele in der StadtHalle Rostock bis zum 31.12.2020 nur die tatsächlich entstandenen Kosten aus externen Dienstleistungen - über die jeweiligen Mietverträge geregelt - in Rechnung gestellt. Die Kosten, die durch die Vermietung der inRostock GmbH in der Regel durch Personalkosten sowie der Bereitstellung und Betreuung von Haustechnik entstehen, wurden über den Zuschussbedarf des Jahres 2020 durch die Gesellschafterin ausgeglichen.

Auf Grundlage der im Frühjahr 2021 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder, den Geschäftsbetrieb für Veranstaltungsstätten auch weiterhin zu untersagen, ging die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss Nr. 2020/DA/1374 auch weiterhin, bis voraussichtlich 30.06.2021 bzw. bis zur Aufhebung der Schließungsverordnungen, umgesetzt werden sollte. darüber wurde die Bürgerschaft mit der Informationsvorlage 2021/IV/2024 am 03.03.2021 informiert.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Pandemiegeschehens werden schrittweise die Landesverordnungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus in den verschiedenen Lebensbereichen angepasst. Dies betrifft auch die Begrenzung der Zuschauerzahlen in Innenräumen.

Diese Regelungen haben weiterhin einen wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf die beiden Sportclubs EBC Rostock e.V. und HC Empor, sodass sich diese an den Oberbürgermeister gewandt haben, um diese bis zum 30.06.2021 geltende Regelung zur Berechnung einer reduzierten Miete für die Heimspiele der Clubs, welche in der StadtHalle ausgetragen werden, bis zum 30.06.2022 zu verlängern.

 

Gemeinsam mit der Geschäftsführung der inRostock GmbH wurde dieses Anliegen geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock weiterhin ein großes Interesse hat, Sportvereine und Kulturschaffende in der noch anhaltenden pandemischen Zeit zu unterstützen.

Mietkonditionen zum Selbstkostenpreis bedeuten pro Spiel eine Reduzierung des Vollkostenpreises um ca. 6.500 EUR.

Unter Berücksichtigung geltender Landesverordnungen zur Vermeidung des Coronavirus ist eine Staffelung des erbetenen Mietnachlasses zu vereinbaren:

 

  1. bis zu genehmigten 1.000 Zuschauern Mietkonditionen zum Selbstkostenpreis

 

  1. bis zu genehmigten 2.500 Zuschauern Mietkonditionen zum Selbstkostenpreis zuzüglich 15 % des Differenzbetrages zum Vollkostenpreis

 

  1. bis zu genehmigten 3.500 Zuschauern Mietkonditionen zum Selbstkostenpreis zuzüglich 30 % des Differenzbetrages zum Vollkostenpreis

 

  1. ab 3.500 genehmigten Zuschauern ungeminderte Mietkonditionen (Vollkostenpreis)

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine für den Kernhaushalt

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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14.12.2021 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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12.01.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben