Antrag - 2021/AN/2647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zur Notwendigkeit, die hiesigen Naturräume als Lebensräume für Pflanzen und Tiere (und damit auch für Menschen) zu schützen und ihr mehr Flächen zur Verfügung zu stellen.

Sie beauftragt daher den Oberbürgermeister, folgende Punkte zu prüfen:

 

1. Ob und welche Begrünung auf Verkehrsteilern, Verkehrskreiseln und Verkehrsinseln (Verkehrsbegleitgrün) derzeit möglich ist und ggf. erweitert werden kann. Gleiches gilt für Haltestellen von S-Bahn, Straßenbahn und Bussen.

 

2. An welchen repräsentativen Orten der Stadt (z.B. Rathaus, Märkte, Bahnhof) eine räumlich begrenzte dauerhafte Begrünung mit naturnahen Staudenbeeten erfolgen kann.

 

3. Inwiefern die städtischen Friedhöfe zur Steigerung der biologischen Vielfalt noch stärker eingebunden werden können, z.B. durch die Errichtung von Blühfeldern.

 

4. Ob und wie das erfolgreiche und beliebte Konzept der Wildblumenwiesen auf noch mehr Grünflächen der Stadt und insbesondere in den Parkanlagen auszuweiten. Ob durch Schilder/Infotafeln an den jeweiligen Wildblumenwiesen über die ansässigen Blumen, Gräser etc. informiert werden kann.

 

5. Welche kommunalen Gebäude sich eignen, um eine senkrechte Gebäudebegrünung und ggf. Dachbegrünung zu ermöglichen. Bei einer möglichen Dachbegrünung ist zu prüfen, in wie fern eine bestmögliche Koppelung zwischen Solaranlangen und Dachbegrünung möglich ist.

 

6. Inwiefern Gewerbe- und Industriegebiete in städtischer Randlage durch mehr Grünflächen und Naturräume aufgewertet und zukünftig entwickelt werden können.

 

7. Welche Wasserflächen vermehrt unter ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden sollten.

 

8. Inwiefern die Stadt derzeit auf eine insektenfreundliche Beleuchtung bei den Straßenlaternen (2700 Kelvin) setzt bzw. diese zukünftig ermöglichen will. Zudem soll geprüft werden, ob z.B. in Stadtparks eine umwelt- und insektenfreundliche Beleuchtung eingerichtet werden kann, die sich dadurch auszeichnet, dass Laternen und andere Leuchtkörper maximal 1,50 Meter hoch sind. Alternativ soll auch geprüft werden, inwiefern es sich anbietet, dass anstatt von Laternen, Beleuchtungen auf Fußhöhe an den Seiten der Gehwege installiert werden.

 

9. Ob eine Bewerbung für das Label „StadtGrün naturnah“ derzeit sinnvoll ist und welche weiteren Maßnahmen dafür ggf. weitern notwendig wären.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Biodiversitätsstrategie für die Grün- und Naturflächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entwickeln. Sowohl für dieses Konzept, als auch für die genannten Punkte 1-9 sind Fördermitteln beim Land M-V (z.B. Förderprogramm zur Umrüstung auf LED) und beim Bund (z.B. Bundesprogramm Biologische Vielfalt) zu prüfen.

 

Der Bürgerschaft ist bis zum August 2022 das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen und eine entsprechende Beschlussvorlage zur Umsetzung der genannten Punkte vorzulegen.

 

Begründung der Dringlichkeit für den Stadtentwicklungsausschuss: erfolgt mündlich

 

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Sachverhalt:

Nicht nur Rostock als Stadt steht vor großen Herausforderungen. Durch die wachsende Urbanisierung wächst auch der Druck auf städtischen Grün- und Freiflächen. Gleichzeitig sind Parks und Grünflächen nicht nur ein wichtiger Baustein der Stadtentwicklung, wenn es um die Anpassung an den Klimawandel geht, sondern dienen auch dem Erhalt der Artenvielfalt und fördern die Lebensqualität der Menschen. Mittels der hier vorgestellten Punkte, sollen die Grünflächen und Parks in Rostock weiter aufgewertet werden.

 

Als Erläuterung zu den genannten Punkten ist zu sagen:

 

1. Die Gestaltung des Verkehrsbegleitgrüns muss sich nicht nur an funktionalen Aspekten (Blendschutz, optische Führung oder Lärmschutz) orientieren, sondern kann auch ökologische Funktionen erfüllen. Verkehrsinseln oder Mittelstreifen unterliegen keinem Nutzungsdruck und können nahezu frei gestaltet werden. Versiegelte Verkehrsteiler und-inseln können entsiegelt werden und bspw. durch naturnahe Blühflächen aber auch Steinschüttungen oder Totholz (Rückzugsort für viele Käfer und Insekten) aufgewertet werden. Dächer von Haltestellen der S-Bahn, Straßenbahn und Busse eigenen sich zudem dazu, die ungenutzten Flächen einer ökologischen Nutzung zuzuführen.

 

2. Rostocks Rathaus, aber auch die Märkte und Bahnhöfe, sind die Orte, die von vielen Tourist*innen aufgesucht werden und als Repräsentationsfläche für die gesamte Stadt gelten. Naturnahe Staudenbeete sind deutlich robuster gegenüber Trockenheit und benötigen weniger Pflege und Ressourcen als Wechselflor. Werden einheimische und insektenfreundliche Arten angepflanzt, profitieren davon die Insekten.

 

3. Friedhöfe sind in der Regel sehr strukturreich und sind bereits jetzt der Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Durch den wachsenden Trend zur Urnenbestattung, müssen weniger große Flächen vorgehalten werden und können folglich stärker für die Natur verwendet werden. Blühfelder können dazu genutzt werden, um Urnenbeisetzungen und vielfältige Naturräume miteinander zu verbinden. Bei einer möglichen Umgestaltung von Friedhofsräumen ist behutsam und sensibel mit den Besucher*innen umzugehen. Veränderungen in Bezug auf Bepflanzung oder Pflege nehme viele Menschen in diesem Bereich sofort wahr und sollten daher im Vorfeld informiert werden.

 

4. Das zum Stadtjubiläum begonnene Konzept der Wildblumenwiesen erfreut sich bis heute großer Beliebtheit in der Stadtbevölkerung. Neben der Freude an der begrenzten Rückeroberung der Stadt durch die „wilde“ Natur und den bunten Blumen, sowie den Insekten, verbessern diese Flächen das Stadtklima. Als Kaltluftentstehungsräume haben sie signifikanten Einfluss auf das Mikroklima in der jeweiligen Umgebung. Eine Ausweitung dieser Fläche würde nicht nur die Artenvielfalt steigern, sondern auch das räumliche Klima verbessern und das Bild der Grünflächen und Parks weiter aufwerten. Durch das Aufstellen von Infotafeln oder Schildern an den jeweiligen Blühwiesen kann darüber informiert werden, welche Blumen, Gräser etc. dort ausgesetzt wurden und blühen.

 

5. Wo Gebäude entstehen, werden zwangsläufig Flächen versiegelt und der Natur Raum genommen. Um hier einen gewissen Ausgleich zu erzielen, kann die Begrünung von Gebäuden, sowohl an den Fassaden, als auch auf den Dächern eine geeignete Maßnahme bilden. Dabei ist darauf zu achten, dass durch eine Fassadenbegrünung die Stabilität und Sicherheit der Fassade bzw. des gesamten Gebäudes nicht gefährdet wird. Bei einer Dachbegrünung muss zudem darauf geachtet werden, dass der gefasste Beschluss zur Installation von Solaranalagen auf kommunalen Gebäude (sowohl bei Neubau, als auch bei Sanierung) nicht ausgehoben wird. Im Optimalfall erfolgt eine Dachbegrünung, die trotz der Installation von Solaranlagen, eine lange Lebensdauer aufweist.

 

6. Gewerbe- und Industriegebiete, vor allem jene am Rande von Rostock, können ein wertvoller Bestandteil einer grünen Stadt sein. Auch große Gebäude in gewerblicher oder industrieller Nutzung bieten ein enormes Potential für biologische Vielfalt, Klimaschutz und Regenwassermanagement. Ein attraktives Grün kann nicht nur ein Erholungsraum für die jeweiligen Beschäftigten sein, sondern auch ein Aushängeschild für die Unternehmen selbst. Die naturnahe Gestaltung von Firmenparkplätzen oder die Bepflanzung von Grüninseln oder die ökologische Aufwertung der betrieblichen Flächen erhöht die Standortqualität für die Unternehmer*innen. Um eine solche Umgestaltung so nachhaltig wie möglich zu machen, bedarf es einer starken Partnerschaft zwischen Stadtverwaltung und Unternehmen, sowie dem Austausch der jeweiligen Expertisen.

 

7. Rostock ist eine Stadt des Wassers. Neben der Ostsee prägen die Warnow und viele Bäche, Teiche, Tümpel und andere Gewässer das Stadtbild. Die Gestaltung dieser Bereiche muss vermehrt unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Dabei gilt es, sowohl die Wasserrahmenrichtlinien einzuhalten, als auch den ökologischen Wert dieses wichtigen Lebensraums aufzuwerten. Gleichzeitig sollte versucht werden, Gewässer an ausgewählten Stellen für den Menschen erlebbar zu machen.

 

8. Die Stadtbeleuchtung ist wichtig, um insbesondere die Sicherheit von Menschen an den dunklen Stunden des Tages zu garantieren. Eine insektenfreundliche Beleuchtung und gleichzeitig sichere Beleuchtung müssen dabei keinen Widerspruch bilden. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Menschen und Insekten sich in Bezug auf die Wahrnehmung des Lichtspektrums unterscheiden. Eine Umstellung auf eine Beleuchtung von 2700 Kelvin ist für das menschliche Auge kaum wahrnehmbar, ist für die Insekten jedoch deutlich besser. Die Umstellung auf LED-Beleuchtung, wenn sie durch das Land M-V gefördert wird, sollte diesen Vorgaben bereits entsprechen. Dennoch wäre es gut zu wissen, ob dies auch in Rostock definitiv der Fall ist und bei wie viel Prozent der Laternen bereits eine solche Umstellung erfolgt ist. Die Höhe der Laternen, z.B. in Stadtparks kann in diesem Zusammenhang ebenso überprüft werden. Hohe Laternen und der damit einhergehend große Lichtkegel bilden vor allem für nachtaktive Tiere (Insekten und Fledermäuse) eine Lichtschranke, die sie in ihrem natürlichen Verhalten behindern. Gleichzeitig muss die Sicherheit in Parks vor allem während der Nacht durch ausreichende Beleuchtung sichergestellt sein. Niedrige Laternen können ebenfalls einen ausreichend Licht erzeugen, um das Passieren des Parks sicherer zu machen, würden aber den Störfaktor für die nachtaktive Tierwelt deutlich reduzieren. Derselbe Sachverhalt trifft auf die Leuchtkörper zu, die auf Fußhöhe am Gehwegrand installiert sind und lediglich den Gehweg erleuchten.

 

9. Das Label „StadtGrün naturnah“ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung eines Grünflächenmanagements unter ökologischen Gesichtspunkten und zeichnet vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sowie dem Bundesamt für Naturschutz. Mit einer erfolgreichen Bewerbung wäre Rostock die erste Stadt in M-V, die dieses Label erhalten könnte. Bisher nehmen deutschlandweit 49 Kommunen teil.

 

Mittels der Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie sollen Rostocks Grünflächen und Naturräume langfristig aufgewertet und in die städtische Entwicklung nachhaltig eingebunden werden. Eine diverser Naturraum wird im Zuge des Fortschreitens des Klimawandels immer wichtiger. Um eine Dauerhaftigkeit der Biodiversität zu garantieren, bedarf es einer Strategie, welche die spezifischen Anforderungen und Gegebenheit Rostocks berücksichtigt. Eine breitangelegte und langfristige Strategie zur Erhöhung der Biodiversität sendet zudem das Signal nach außen, dass die Herausforderungen Rostocks und seiner Ökosysteme erkannt und gezielt angegangen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit dem Antrag mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell  gez. Uwe Flachsmeyer

SPD       BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.11.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zur Notwendigkeit, die hiesigen Naturräume als Lebensräume für Pflanzen und Tiere (und damit auch für Menschen) zu schützen und ihr mehr Flächen zur Verfügung zu stellen.

Sie beauftragt daher den Oberbürgermeister, folgende Punkte zu prüfen:

 

1. Ob und welche Begrünung auf Verkehrsteilern, Verkehrskreiseln und Verkehrsinseln (Verkehrsbegleitgrün) derzeit möglich ist und ggf. erweitert werden kann. Gleiches gilt für Haltestellen von S-Bahn, Straßenbahn und Bussen.

 

2. An welchen repräsentativen Orten der Stadt (z.B. Rathaus, Märkte, Bahnhof) eine räumlich begrenzte dauerhafte Begrünung mit naturnahen Staudenbeeten erfolgen kann.

 

3. Inwiefern die städtischen Friedhöfe zur Steigerung der biologischen Vielfalt noch stärker eingebunden werden können, z.B. durch die Errichtung von Blühfeldern.

 

4. Ob und wie das erfolgreiche und beliebte Konzept der Wildblumenwiesen auf noch mehr Grünflächen der Stadt und insbesondere in den Parkanlagen auszuweiten. Ob durch Schilder/Infotafeln an den jeweiligen Wildblumenwiesen über die ansässigen Blumen, Gräser etc. informiert werden kann.

 

5. Welche kommunalen Gebäude sich eignen, um eine senkrechte Gebäudebegrünung und ggf. Dachbegrünung zu ermöglichen. Bei einer möglichen Dachbegrünung ist zu prüfen, in wie fern eine bestmögliche Koppelung zwischen Solaranlangen und Dachbegrünung möglich ist.

 

6. Inwiefern Gewerbe- und Industriegebiete in städtischer Randlage durch mehr Grünflächen und Naturräume aufgewertet und zukünftig entwickelt werden können.

 

7. Welche Wasserflächen vermehrt unter ökologischen Gesichtspunkten gestaltet werden sollten.

 

8. Inwiefern die Stadt derzeit auf eine insektenfreundliche Beleuchtung bei den Straßenlaternen (2700 Kelvin) setzt bzw. diese zukünftig ermöglichen will. Zudem soll geprüft werden, ob z.B. in Stadtparks eine umwelt- und insektenfreundliche Beleuchtung eingerichtet werden kann, die sich dadurch auszeichnet, dass Laternen und andere Leuchtkörper maximal 1,50 Meter hoch sind. Alternativ soll auch geprüft werden, inwiefern es sich anbietet, dass anstatt von Laternen, Beleuchtungen auf Fußhöhe an den Seiten der Gehwege installiert werden.

 

9. Ob eine Bewerbung für das Label „StadtGrün naturnah“ derzeit sinnvoll ist und welche weiteren Maßnahmen dafür ggf. weitern notwendig wären.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Biodiversitätsstrategie für die Grün- und Naturflächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entwickeln. Sowohl für dieses Konzept, als auch für die genannten Punkte 1-9 sind Fördermitteln beim Land M-V (z.B. Förderprogramm zur Umrüstung auf LED) und beim Bund (z.B. Bundesprogramm Biologische Vielfalt) zu prüfen.

 

Der Bürgerschaft ist bis zum August 2022 das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen und eine entsprechende Beschlussvorlage zur Umsetzung der genannten Punkte vorzulegen.

 

Begründung der Dringlichkeit für den Stadtentwicklungsausschuss: erfolgt mündlich

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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01.12.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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13.01.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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19.01.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen