Beschlussvorlage - 2021/BV/2640

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Klärschlammverbrennungsanlage als Abfallverwertungsanlage gemäß Nr. 8.1.1.3 der 4. BImSchV, hier: 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG“ Rostock, Carl-Hopp-Str. 1;
Az.: 02688-21 wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

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Sachverhalt:

 

-§ 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

-Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

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in Vertretung


 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2021 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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02.11.2021 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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16.11.2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen